Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch vor Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch vor Elternzeit

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Hallo Frau Bader, im Schwangerschaftsforum kam die Frage auf bzgl. Urlaubsanspruch vor der Elternzeit und die Antworten gingen weit auseinander. Hat man jetzt Urlaubsanspruch nur bis zum ET oder sogar noch die 8 Wochen nach der Geburt? Mein Arbeitgeber meinte, man hat nur Urlaubsanspruch bis zum ET. Wenn sich mein Arbeitgeber nun irrt und ich habe Urlaubsanspruch bis 8 Wochen nach der Geburt, wo ist dies nachzulesen? Ich danke Ihnen für das Beantworten meiner Fragen und wünsche Ihnen noch einen schönen sonnigen Tag. MfG, Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BErzGG. Gruß, NB


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ich hab zwar jetzt auf die schnelle keine ahnung, wo das steht, aber man hat definitiv urlaubsanspruch bis zum ende des mutterschutzes, also 8 wochen nach der geburt. bei mir war es so, dass meine tochter am 17.09.2004 geboren wurde und ich noch bis mitte november im mutterschutz war. also hatte ich anspruch auf meine urlaubstage bis einschl. november. mein sohn wurde ende märz 2000 geboren und ich hatte urlaubsanspruch bis einschl. mai.


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Hallo Nici 77, ich danke Dir für Deine Antwort. Ich hab meinem Personalchef anfangs auch gesagt, dass man Urlaubsanspruch bis 8 Wochen nach der Geburt hat. Darauf entgegnete der nur:" Das ist ja ganz was Neues. Zeigen sie mir bitte, wo das geschrieben steht." Na und das konnte ich halt nicht. Ich hoffe weiter auf die Antwort von Frau Bader. Nochmals danke und schönen Tag Dir noch. Gruß, Federwölkchen


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http://dejure.org/gesetze/MuSchG/17.html dort steht doch, dass die mutterschutzfrist als beschäftigungszeit gilt und somit hat man anspruch auf seine urlaubstage.


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Hallo Nici_77, tausend Dank für Deine Antwort und den Link noch dazu!!! Das ist ja supi! Weißt Du, ob das auch dafür gilt, wenn man nach der Geburt eh seine 3 Jahre Erziehungsurlaub nimmt? Oder gilt der Urlaubsanspruch von 8 Wochen nach der Geburt nur für die Frauen, die dann nach den 8 Wochen gleich wieder arbeiten wollen? Werde nämlich 3 Jahre Elternzeit nehmen. Dankbare Grüße, Federwölkchen


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auch, wenn man nach dem mutterschutz sofort in elternzeit geht. ich hatte bei meinem sohn 3 jahre erziehungsurlaub und bei meiner tochter bin ich noch dabei und jedes mal hatte ich den urlaubsanspruch bis nach dem mutterschutz. bei meiner tochter hab ich aber mit meiner personalabteilung ausgemacht, dass ich mir zwei tage urlaub aufhebe, da meine tochter an einem montag 3 jahre alt wird und ich ungern an diesem tag meinen ersten arbeitstag haben möchte.


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Hallo Hier nochmal eine Zusammenfassung: Urlaubsanspruch hat man bis Ende der Mutterschutzfrist. Steht wie schon gelesen im MuSchG. Dazu ist noch wichtig, wie sich der Urlaub genau berechnet, und das steht im § 17 BErzGG: Jeder ANGEFANGENE Monat MuSchu wird VOLL für den Urlaub gerechnet, oder andersrum steht im Gesetz: nur VOLLE Monate EZ kürzen den Jahresurlaub. Das ist schon wichtig. Zur EZ: man hat nicht 3 Jahre EZ, sonder bis zum 3. Geb. des Kindes, das ist ein Unterschied! Viele Grüße Désirée


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