Maria1984
Sehr geehrte Frau Bader, aus der Zeit meiner 1. Schwangerschaft 2017/2018 besteht noch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Meine Elternzeit lief bis April 2020. Da bereits eine 2. Schwangerschaft noch während der Elternzeit entstand und ich sofort ein Beschäftigungsverbot nach meiner Elternzeit bekommen habe, konnte der alte Urlaub bisher nicht abgebaut werden. Verfällt nun dieser Urlaubsanspruch oder habe ich evtl sogar Anspruch darauf, mir diesen ausbezahlen zu lassen? Mein Chef befindet sich bereits im "Rentenalter". Es ist durchaus möglich, dass mein Arbeitsplatz nach meiner 2. Elternzeit nicht mehr existiert. Vielen Dank.
Hallo, der Resturlaub muss nach der Elternzeit genommen werden. Eine Abgeltung ist nicht möglich. Das geht nach § 7 BUrlG nur bei Beendigung des Vertrages. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. auszahlen lassen geht nur, wenn du das unternehmen verlässt. der urlaub verfällt nicht, da du ihn nicht nehmen konntest. er bleibt stehen bis ende des folgejahres der rückkehr aus der elternzeit
Tigerblume
Es stimmt nicht dass Auszahlung nur geht wenn man das Unternehmen verlässt. Mir wurde der Urlaub teilweise ausbezahlt. War finanziell uninteressant, daher würde ich es nicht wieder tun. Ich arbeite bei einem großen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst. Ich denke die hätten das nicht gemacht wenn es nicht legal wäre.
mellomania
es ist nicht vorgesehen. da der urlaub zur erholung da ist und nicht zum auszahlen. frau bader hat dahingehend schon mehrfach geantwortet. und sie kann ihn ja nehmen. später halt. hat für den AG auch risiken wenn er auszahlt..lies mal hier https://www.lexware.de/artikel/urlaubsanspruch-diese-regeln-gelten-fuer-uebertragung-und-auszahlung/
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