Hallo
Mein Mann hat vom 11.07-10.09 Vollzeit Elternzeit gemacht. Anschließend hat er bis zum 28.02.22 eine 30h (5T/Woche) Woche vereinbart. Da hier in Thüringen der 20.09 Feiertag ist und er 19 Urlaubstage hatte hat er vom 13-17.09 Urlaubgenommen.
Wie muss dieser vergütet werden?
Firma hat Komplett auf 30h vergütet.
Wir glauben aber, dass der Urlaub aus 38h Anspruch auch wie 38h vergütet werden muss?! Er hat durch EZ nur 28 Tage (30 normalerweise)Anspruch davon sind 2,5Tage x7 (bis Juli) auf 38h- und 4x2,5 (ab Sept) auf 30h. Was ist denn in der Konstellation richtig?
Mit freundlichen Grüßen
von
sai89
am 29.09.2021, 15:56
Antwort auf:
Gehalt aus Urlaubsanspruch von vor Elternzeit
Hallo,
die Frage ist doch, ob es VZ-Urlaub ist. Dann muss er in VZ vergütet oder im Dreisatz auf TZ heruntergerechnet werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2021
Antwort auf:
Gehalt aus Urlaubsanspruch von vor Elternzeit
Wie viele Stunden er in der EZ arbeitet, spielt doch für den Urlaubsanspruch gar keine Rolle. Es entscheidet alleine an wie vielen Tagen er in der Woche arbeitet. Zudem ist er doch aktuell in der EZ, wieso sollte er da VZ-Urlaub bekommen?
Wenn er normalerweise 30 Tage Urlaub pro Jahr hat, dann wird ihm davon 1/12tel gekürzt, nämlich für den Monat August in dem er komplett in EZ war. Für alle anderen Monate hat er entsprechenden Anspruch. Und zwar anhand der Arbeitstage pro Woche. Wenn er außerhalb der EZ auch nur 5 Tagewoche hat, wie er jetzt in der EZ auch hat, würde sich am Urlaubsanspruch nichts ändern, außer eben das was für den Monat August abgezogen wird. Und wenn er aktuell nur 30 Std die Woche arbeiten würde, wird er im Urlaub auch nur für 30 Std bezahlt. Sein VZ-Urlaub dagegen ruht aktuell, und zwar bis Ende der EZ. Theoretisch kann er den auch in der EZ nehmen, dann muss der Urlaub aber nach Dreisatz umgerechnet werden. Macht die Firma es abrechnungstechnisch richtig, bleibt wie gesagt der VZ-Urlaub erst einmal liegen und er nimmt nur TZ-Urlaub. Was nicht geht, ist das er in der EZ seinen VZ-Urlaub eins zu eins nimmt, sprich er arbeitet eigentlich 30 Stunden, bekommt aber Urlaubsendgeld für 38 Stunden. Dafür werden ihn aber auch keine 38 Stunden abgezogen für eine Woche Urlaub, sondern nur 30 Stunden und die restlichen 8 Stunden bleiben bestehen. Wenn die Firma den Urlaub nach Dreisatz in der EZ umrechnet. Verloren geht euch also nicht eine Stunde Urlaub. Er erwirbt in der EZ ja neuen Urlaubsanspruch.
Übrigens würde deinem Mann für 2021 nur 27,5 Urlaubstage zustehen, der AG hat also mit 28 Stunden bereits aufgerundet. Muss er zwar seit einiger Zeit, ist aber noch nicht überall angekommen.
von
Felica
am 29.09.2021, 16:30