Lissybaer
Hallo Frau Bader, im MuSchG habe ich gelesen dass mir der Arbeitgeber pro vollen Monat Elternzeit ein Zwölftel Urlaub abziehen kann. Bezieht sich das dann auf den Jahresurlaub oder auf die Monate in denen mir noch Urlaub zusteht, sprich bis Ende Mutterschutz? Mein Jahresurlaub beträgt 29 Tage, Ende Juni endet dann der Mutterschutz vielen dank im Voraus ;)
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Er kann ein Zwölftel vom Jahresurlaub abziehen. Macht beim Jahresurlaub von 29 Tagen und Ende des Mutterschutzes im Juni: 29 (Jahresurlaub) / 12 = 2,416 Tage (pro Monat) Elternzeit von Juli bis Dez (der Juni wird nicht mitgezählt, weil du da noch teilweise im Mutterschutz bist) = 6 Monate 2,416 (Tage) x 6 Monate = 14,5 Tage (die dir abgezogen werden können) Macht einen Jahresurlaub von 14,5 Tagen, die aufgerundet werden auf 15 Tage für 2013. Gruß Sabine
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