Liebes Team,
leider finde ich zu meinem speziellen Fall nichts und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Aktuell arbeite ich in Teilzeit (20 Stunden) und bin ab November im Mutterschutz. Ab Januar werde ich eine Gehaltserhöhung bekommen und die Möglichkeit mehr Stunden zu arbeiten. Wie verhält es sich bei einem Szenario, wenn ich nach dem Mutterschutz 30 Stunden in Teilzeit arbeiten würde. Wäre die Bemessungsgrundlage basierend auf dem Vollzeitgehalt meines aktuellen Vertrags (in dem ich zurzeit 20 Stunden noch mit niedrigerem Lohn arbeite)? Oder ist die Bemessungsgrundlage mein aktuelles Teilzeitgehalt?
Vielen Dank,
Foresti225
von
Foresti225
am 16.06.2022, 13:35
Antwort auf:
Teilzeit vor Elternzeit, danach höherer Lohn/mehr Stunden
Hallo,
es gilt der jeweils aktuelle Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2022
Antwort auf:
Teilzeit vor Elternzeit, danach höherer Lohn/mehr Stunden
Maßgeblich sind IMMER die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du ausklammern lassen.
Du hast auch die Möglichkeit deine Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz zu beenden. Dann gibt es nach Vollzeit dein Mutterschaftsgeld.
Bei dir zählen nur die 20 std
Mitglied inaktiv - 16.06.2022, 13:55
Antwort auf:
Teilzeit vor Elternzeit, danach höherer Lohn/mehr Stunden
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten!
von
Foresti225
am 17.06.2022, 11:31