Sternchen_SG
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit und vermutlich noch bis zum Beginn meines Mutterschutzes krank geschrieben und erhalte ab Ende diesen Monats Krankengeld. Meine letzten regulären 3 Monatsgehälter werden daher Oktober, November und der fast komplette Dezember sein. Bin ich dazu berechtigt, den AG-Zuschuss dennoch zu erhalten und wenn ja, werden dann diese 3 Monate zur Berechnung genutzt? Den Anteil der Krankenkasse in Höhe von 13€ erhalte ich ja, aber mir geht es natürlich um den weitaus höheren Anteil des Arbeitgebers. Muss ich das nochmals gesondert beantragen? Vielen Dank für die Unterstützung.
Hallo, man muss unterschreiben: wenn die Krankschreibung weiter gilt, bekommen Sie den Zuschuss nur in Höhe vom Kankengeld. Ansonsten aus dem normalen Lohn. Liebe Grüße NB
Neverland
Du bekommst dann vom AG das, was du regulär ohne Krankgeld auch von diesem bekommen würdest. Relevant ist das Krankengeld letztlich für das EG. Ob es es zu Kürzungen kommt, hängt davon ab, ob Krankengeld wegen Schwangerschaft bescheinigt wurde. Oder weil ohne Bezug zur Schwangerschaft.
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