v.k
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festgestellt und somit wurde ich ins sofortige betriebliche Beschäftigungsverbot geschickt. Wie wird in meinem Fall der Mutterschutzlohn berechnet? Dieser wird in der Regel zwar mit dem Durchschnittsverdienst der letzen drei Monaten vor der Schwangerschaft berechnet, allerdings habe ich ja ab September nur einen Stellenumfang von 90% statt 100%. Daher Frage ich mich ob das durchschnittliche Bruttogehalt von Juni bis August ausgezahlt wird oder ob mein reguläres Gehalt, also der Bruttolohn ab September ausschlaggebend ist. Vielen Dank
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden, also 90 %. Liebe Grüße NB
Ani123
Sie erhalten das Gehalt im Mutterschutz welches sie regulär bekommen würden. In ihrem Fall ist es das Gehalt aus ihrer 90 % Stelle. Ihre Stelle wurde ab September auf 90 €% reduziert. Die letzten drei Monate werden zur Berechnung herangezogen wenn es monatlich wechselnden Lohn gibt, z. B. wegen Zuschläge bei Nachtdiensten. Das liegt bei einer Stundenänderung nicht vor.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe eine kurze Frage. Ich bin ab ende Juli im Mutterschutz. Seit Februar befinde ich mich im Beschäftigungsverbot (Ausgestellt durch meinen Arbeitgeber). Welcher Zeitraum ist nun für das Mutterschaftsgeld ausschlaggebend. Der Monat April, Mai u. Juni oder die drei Monate vor dem Beschäftigungsverbot? schöne Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Hallo Frau Bader, Berechnet sich das Mutterschutzgeld auf Grundlage der letzten 3 Monate vor Schwangerschaftseintritt oder vor Mutterschutz? Im Internet finde ich dazu leider widersprüchliches. Wie berechnet es sich, wenn dem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot voraus ging? Wie berechnet sich das Beschäftigungsverbot, wenn zuvor nur wenige ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo, Unser 1. Kind wurde im Juli 25 geboren. Nun möchte ich gerne ein Nebengewerbe anmelden, um mir etwas dazuverdienen. Wir würden uns gerne für nächstes Jahr ein Geschwisterchen wünschen. Wenn ich nun ein Nebengewerbe anmelde, wann mache ich das am besten? Nach der EZ von Kind 1 (Endet Oktober)? Dann würde sich mein Elterngeld von vor Kind ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?