Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnungszeitraum Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot

Frage: Berechnungszeitraum Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot

v.k

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Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festgestellt und somit wurde ich ins sofortige betriebliche Beschäftigungsverbot geschickt.  Wie wird in meinem Fall der Mutterschutzlohn berechnet?  Dieser wird in der Regel zwar mit dem Durchschnittsverdienst der letzen drei Monaten vor der Schwangerschaft berechnet, allerdings habe ich ja ab September nur einen Stellenumfang von 90% statt 100%.  Daher Frage ich mich ob das durchschnittliche Bruttogehalt von Juni bis August ausgezahlt wird oder ob mein reguläres Gehalt, also der Bruttolohn ab September ausschlaggebend ist.  Vielen Dank 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden, also 90 %. Liebe Grüße NB


Ani123

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Sie erhalten das Gehalt im Mutterschutz welches sie regulär bekommen würden. In ihrem Fall ist es das Gehalt aus ihrer 90 % Stelle.  Ihre Stelle wurde ab September auf 90 €% reduziert.  Die letzten drei Monate werden zur Berechnung herangezogen wenn es monatlich wechselnden Lohn gibt, z. B. wegen Zuschläge bei Nachtdiensten. Das liegt bei einer Stundenänderung nicht vor.


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