Doerte81
Hallo Frau Bader, Ich habe bei meinem AG (ü50 Mitarbeiter) einen Elternzeitantrag bis April 2018 gestellt mit TZ in den letzten 4 Monaten über 30h. Im gleichen Schreiben habe ich einen TZ-Antrag für nach der Elternzeit über 30h gestellt. Die TZ in Elternzeit wurde abgelehnt mit Verweis auf die Vertretung (die es nachweislich aber nicht gibt), zur TZ danach wurde generell keine Stellung bezogen. Der AG verwies auf einen späteren Zeitpunkt zu dem man eine gemeinsame Lösung finden könne. Nun ändert sich meine Situation gerade insofern, als dass ich meine Elternzeit eigentlich vorzeitig zum Dezember 2017 beenden will um anschließend wieder Vollzeit zu arbeiten. Was sind hier meine Rechte bzw. Ansprüche, wo doch bisher nichts genehmigt bzw. teilweise sogar abgelehnt ist? Die Korrespondenz stammt aus 2015.
Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf vorzeitige Beendigung. Am besten ist, sie klären das mit dem Arbeitgeber persönlich, wenn dieser zustimmt, ist es natürlich möglich. Liebe Grüße NB
chrissicat
Die Elternzeit vorzeitig zu beenden geht in diesem Fall nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers, einen Rechtsanspruch hast du darauf nicht. Solange ihr (du & dein Arbeitgeber) die Änderung deiner Arbeitszeit noch nicht schriftlich vereinbart habt, lebt dein Vertrag nach der Elternzeit wieder auf (ohne Reduzierung).
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