Bezahlung im Beschäftigungsverbot bei Teilzeit vor SS-Eintritt nun aber Vollzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bezahlung im Beschäftigungsverbot bei Teilzeit vor SS-Eintritt nun aber Vollzeit

Hallo Frau Bader, ich bin an einer Klinik angestellt. Dort hatte ich über 6 Monate meine Arbeitszeit auf 75% reduziert, zu nächstem Monat endet die Reduzierung und ich kehre in Vollzeit zurück. Nun bin ich 3 Monate nach Reduzierung schwanger geworden und mein Vorgesetzter hat mir ein Beschäftigungsverbot angeboten. Ich frage mich nun wie sich das Entgelt für das BV in meinem Fall berechnen würde. Aus meinen ersten Schwangerschaften kannte ich es, dass der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zu Grunde gelegt wird, um auch die zusätzliche Bezahlung für Nacht-/ Wochenend-Tätigkeit auszugleichen. Dieser Teil macht etwa 25% meines Gesamtverdienstes aus. Würde ich nun bei in der aktuellen Situation den Durchschnitt der letzten drei Monate vor SS-Eintritt erhalten, also ein Gehalt für eine 75%-Stelle auch, wenn ich auf 100% zurückkehre? Oder erfolgt dann eine Umrechnung auf die 100%? Vielen Dank im Voraus

von Bette am 16.03.2023, 14:46



Antwort auf: Bezahlung im Beschäftigungsverbot bei Teilzeit vor SS-Eintritt nun aber Vollzeit

Hallo, was heißt angeboten? Er spricht ein BV aus, weil es eine Gefahr für Mutter u Kind gibt oder nicht. Ansonsten bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV beziehen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2023



Antwort auf: Bezahlung im Beschäftigungsverbot bei Teilzeit vor SS-Eintritt nun aber Vollzeit

Du bekommst dann das Gehalt der Vollzeitstelle, wenn die Reduzierung endet. Denn das wäre auch so gewesen, wenn du arbeiten gehen würdest.

von Feuerschweifin am 17.03.2023, 15:43



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