Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Als z.B. Tierärztin selbstständig arbeiten trotz Vollzeit-Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Als z.B. Tierärztin selbstständig arbeiten trotz Vollzeit-Beschäftigungsverbot

jese

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Kann man als z.B. Tierärztin selbstständig arbeiten, auch wenn man aufgrund der selben Tätigkeit im angestellten Verhältnis bereits ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen hat? Muss die Krankenkasse dem Arbeitgeber das Vollzeitgehalt dann trotzdem weiter ersetzen und dieser somit das Gehalt weiter auszahlen? Und läuft das Beschäftigungsverbot weiter wenn man während der Stillzeit wieder schwanger werden sollte?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann bekämen Sie ja den vollen Lohn und würden selbständig durch diese Arbeit, die Gefahr für Mutter u Kind darstellt, nochmal verdienen? Ich kenne kein Urteil dazu, halte das aber für rechtsmißbräuchlich. Liebe Grüsse, NB


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