Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin jetzt in der 10. SSW und mein Chef möchte, dass ich demnächst ins BV gehe. Meine FÄ sagte, dass neuerdings der AG mir das BV aussprechen und es bei der Krankenkasse melden muss. Das Problem ist, dass ich mich vor 1,5 Jahren nebenbei selbstständig gemacht habe (mein Chef weiß das auch) und diese Tätigkeit locker von zuhause aus weiter machen könnte. Außerdem würde mir das zusätzliche Geld grad sehr weiterhelfen. Darf ich trotz BV vom AG weiterhin nebenbei arbeiten und Rechnungen stellen?
In dieser Form habe ich im Forum leider für mich keine passende Antwort gefunden. Ich bedanke mich für Ihre Antwort, liebe Grüße.
von
albi83
am 07.03.2013, 12:19
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom AG, kann ich nebenbei selbstständig tätig sein?
Hallo,
das kommt darauf an.
Wenn Sie zB Physiotherapeutin sind und die Tätigkeit zu schwer ist, dürfen Sie die gleiche Tätigkeit zuhause nicht ausüben. Wenn der Nebenjob aber zB Bürotätigkeit ist, schon
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2013
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom AG, kann ich nebenbei selbstständig tätig sein?
Ja, darfst Du. Das BV was der Arzt ausstellt ist keine Krankschreibung sondern besagt dass Dein Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeiten an Deinem Arbeitsplatz die Schwangerschaft gefähreden könnten.
Das konnte der FA übrigens immer schon ausstellen, der FA hingegen kann ein BV nur ausstellen wenn ein medizinischer Grund für eine Schangerschaftsgefährdung besteht (z.B. andauernde frühzeitige Wehen).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 07.03.2013, 12:37
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom AG, kann ich nebenbei selbstständig tätig sein?
Sehr geehrte Frau Bader,
Ich hätte gerne eine Frage an Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen könnten.
Ich bin bereits im 6. Monat Schwanger und habe von meiner Firma, in der ich festangestellt bin (Hauptjob) ein Beschäftigungsverbot - aufgrund der Fahrstrecke - bekommen, weil mein Arbeitsplatz weit weg von meinem Wohnort war und ich die Fahrstrecke zu meinem Arbeitsplatz mit ÖPNV fahren musste. Meine Frage lautet nun: darf ich trotz des Beschäftigungsverbots als Selbstständige arbeiten? Meine Tätigkeit als selbstständige Lehrkraft ist in der Stadt, wo ich meinen Wohnsitz habe, und ich hätte ebenfalls die Möglichkeit, von Zuhause aus zu arbeiten (Es handelt sich dabei um Online-Kurse).
Auf eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Beste Grüße
Zahra Nabili
von
Zahra Nabili
am 27.04.2024, 00:28