albi83
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt in der 10. SSW und mein Chef möchte, dass ich demnächst ins BV gehe. Meine FÄ sagte, dass neuerdings der AG mir das BV aussprechen und es bei der Krankenkasse melden muss. Das Problem ist, dass ich mich vor 1,5 Jahren nebenbei selbstständig gemacht habe (mein Chef weiß das auch) und diese Tätigkeit locker von zuhause aus weiter machen könnte. Außerdem würde mir das zusätzliche Geld grad sehr weiterhelfen. Darf ich trotz BV vom AG weiterhin nebenbei arbeiten und Rechnungen stellen? In dieser Form habe ich im Forum leider für mich keine passende Antwort gefunden. Ich bedanke mich für Ihre Antwort, liebe Grüße.
Hallo, das kommt darauf an. Wenn Sie zB Physiotherapeutin sind und die Tätigkeit zu schwer ist, dürfen Sie die gleiche Tätigkeit zuhause nicht ausüben. Wenn der Nebenjob aber zB Bürotätigkeit ist, schon Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, darfst Du. Das BV was der Arzt ausstellt ist keine Krankschreibung sondern besagt dass Dein Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeiten an Deinem Arbeitsplatz die Schwangerschaft gefähreden könnten. Das konnte der FA übrigens immer schon ausstellen, der FA hingegen kann ein BV nur ausstellen wenn ein medizinischer Grund für eine Schangerschaftsgefährdung besteht (z.B. andauernde frühzeitige Wehen). LG Sabine
Zahra Nabili
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte gerne eine Frage an Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen könnten. Ich bin bereits im 6. Monat Schwanger und habe von meiner Firma, in der ich festangestellt bin (Hauptjob) ein Beschäftigungsverbot - aufgrund der Fahrstrecke - bekommen, weil mein Arbeitsplatz weit weg von meinem Wohnort war und ich die Fahrstrecke zu meinem Arbeitsplatz mit ÖPNV fahren musste. Meine Frage lautet nun: darf ich trotz des Beschäftigungsverbots als Selbstständige arbeiten? Meine Tätigkeit als selbstständige Lehrkraft ist in der Stadt, wo ich meinen Wohnsitz habe, und ich hätte ebenfalls die Möglichkeit, von Zuhause aus zu arbeiten (Es handelt sich dabei um Online-Kurse). Auf eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Beste Grüße Zahra Nabili
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Kann man als z.B. Tierärztin selbstständig arbeiten, auch wenn man aufgrund der selben Tätigkeit im angestellten Verhältnis bereits ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen hat? Muss die Krankenkasse dem Arbeitgeber das Vollzeitgehalt dann trotzdem weiter ersetzen und dieser somit das Gehalt weiter auszahlen? Und läuft das Beschäftigungsverb ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
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Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
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