albi83
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt in der 10. SSW und mein Chef möchte, dass ich demnächst ins BV gehe. Meine FÄ sagte, dass neuerdings der AG mir das BV aussprechen und es bei der Krankenkasse melden muss. Das Problem ist, dass ich mich vor 1,5 Jahren nebenbei selbstständig gemacht habe (mein Chef weiß das auch) und diese Tätigkeit locker von zuhause aus weiter machen könnte. Außerdem würde mir das zusätzliche Geld grad sehr weiterhelfen. Darf ich trotz BV vom AG weiterhin nebenbei arbeiten und Rechnungen stellen? In dieser Form habe ich im Forum leider für mich keine passende Antwort gefunden. Ich bedanke mich für Ihre Antwort, liebe Grüße.
Hallo, das kommt darauf an. Wenn Sie zB Physiotherapeutin sind und die Tätigkeit zu schwer ist, dürfen Sie die gleiche Tätigkeit zuhause nicht ausüben. Wenn der Nebenjob aber zB Bürotätigkeit ist, schon Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, darfst Du. Das BV was der Arzt ausstellt ist keine Krankschreibung sondern besagt dass Dein Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeiten an Deinem Arbeitsplatz die Schwangerschaft gefähreden könnten. Das konnte der FA übrigens immer schon ausstellen, der FA hingegen kann ein BV nur ausstellen wenn ein medizinischer Grund für eine Schangerschaftsgefährdung besteht (z.B. andauernde frühzeitige Wehen). LG Sabine
Zahra Nabili
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte gerne eine Frage an Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen könnten. Ich bin bereits im 6. Monat Schwanger und habe von meiner Firma, in der ich festangestellt bin (Hauptjob) ein Beschäftigungsverbot - aufgrund der Fahrstrecke - bekommen, weil mein Arbeitsplatz weit weg von meinem Wohnort war und ich die Fahrstrecke zu meinem Arbeitsplatz mit ÖPNV fahren musste. Meine Frage lautet nun: darf ich trotz des Beschäftigungsverbots als Selbstständige arbeiten? Meine Tätigkeit als selbstständige Lehrkraft ist in der Stadt, wo ich meinen Wohnsitz habe, und ich hätte ebenfalls die Möglichkeit, von Zuhause aus zu arbeiten (Es handelt sich dabei um Online-Kurse). Auf eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Beste Grüße Zahra Nabili
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Sehr geehrte Frau Bader, leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher. Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...
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Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
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