albi83
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt in der 10. SSW und mein Chef möchte, dass ich demnächst ins BV gehe. Meine FÄ sagte, dass neuerdings der AG mir das BV aussprechen und es bei der Krankenkasse melden muss. Das Problem ist, dass ich mich vor 1,5 Jahren nebenbei selbstständig gemacht habe (mein Chef weiß das auch) und diese Tätigkeit locker von zuhause aus weiter machen könnte. Außerdem würde mir das zusätzliche Geld grad sehr weiterhelfen. Darf ich trotz BV vom AG weiterhin nebenbei arbeiten und Rechnungen stellen? In dieser Form habe ich im Forum leider für mich keine passende Antwort gefunden. Ich bedanke mich für Ihre Antwort, liebe Grüße.
Hallo, das kommt darauf an. Wenn Sie zB Physiotherapeutin sind und die Tätigkeit zu schwer ist, dürfen Sie die gleiche Tätigkeit zuhause nicht ausüben. Wenn der Nebenjob aber zB Bürotätigkeit ist, schon Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, darfst Du. Das BV was der Arzt ausstellt ist keine Krankschreibung sondern besagt dass Dein Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeiten an Deinem Arbeitsplatz die Schwangerschaft gefähreden könnten. Das konnte der FA übrigens immer schon ausstellen, der FA hingegen kann ein BV nur ausstellen wenn ein medizinischer Grund für eine Schangerschaftsgefährdung besteht (z.B. andauernde frühzeitige Wehen). LG Sabine
Zahra Nabili
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte gerne eine Frage an Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen könnten. Ich bin bereits im 6. Monat Schwanger und habe von meiner Firma, in der ich festangestellt bin (Hauptjob) ein Beschäftigungsverbot - aufgrund der Fahrstrecke - bekommen, weil mein Arbeitsplatz weit weg von meinem Wohnort war und ich die Fahrstrecke zu meinem Arbeitsplatz mit ÖPNV fahren musste. Meine Frage lautet nun: darf ich trotz des Beschäftigungsverbots als Selbstständige arbeiten? Meine Tätigkeit als selbstständige Lehrkraft ist in der Stadt, wo ich meinen Wohnsitz habe, und ich hätte ebenfalls die Möglichkeit, von Zuhause aus zu arbeiten (Es handelt sich dabei um Online-Kurse). Auf eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Beste Grüße Zahra Nabili
Ähnliche Fragen
Hallo. Ich bin jetzt in der 21. ssw und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, wg starken Blutungen. Ich bin seit fast 1 Jahr Selbstständig und habe in meiner Pr. krankenvers. kein krankentagegeld mit reingenommen. wenn ich jetzt kein Geld mehr verdienen kann, kann ich auch die KV nicht mehr bezahlen. Muss ich jetzt zum Amt ? Vielen Da ...
Kann man als z.B. Tierärztin selbstständig arbeiten, auch wenn man aufgrund der selben Tätigkeit im angestellten Verhältnis bereits ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen hat? Muss die Krankenkasse dem Arbeitgeber das Vollzeitgehalt dann trotzdem weiter ersetzen und dieser somit das Gehalt weiter auszahlen? Und läuft das Beschäftigungsverb ...
Sehr geehrte Frau Bader, ist es möglich, neben einem Beschäftigungsverbot für eine Anstellung mit 15 Wochenstunden eine ähnliche Tätigkeit als Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung weiterzuführen? Und wie verhält es sich bei einer selbstständigen Tätigkeit in einem anderen Arbeitsbereich? Das Beschäftigungsverbot wurde als ein individuelles Beschä ...
Sehr geehrte Frau Bader, im Zuge meiner Schwangerschaft gibt es zwei Fragen, auf die ich gerne eine Antwort hätte, um sinnvoll in die Zukunft planen zu können: 1) Berechnet sich das Elterngeld auch dann nach dem Hartz 4 Satz, wenn ich, aufgrund von einem Beschäftigungsverbot bei einer selbstständigen Arbeit, erst einige Monate vor der Geburt ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Die letzten 10 Beiträge
- Finanzieller Nachteil durch schwangerschaftsbedingte Versetzung
- Keine Arbeitstelle nach der Elternzeit
- Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus
- Insolvenz Betriebsstillegung schwanger Elterngeld
- LTA-Timing bei Schwangerschaft/Elternzeit nach laufender medizinischer Reha
- Keine Position nach verlängerter Elternzeit
- Beschäftigungsverbot während Resturlaub
- Namensänderung und Sorgerecht
- Reitunfall
- Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe durch Nachbarn