albi83
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt in der 10. SSW und mein Chef möchte, dass ich demnächst ins BV gehe. Meine FÄ sagte, dass neuerdings der AG mir das BV aussprechen und es bei der Krankenkasse melden muss. Das Problem ist, dass ich mich vor 1,5 Jahren nebenbei selbstständig gemacht habe (mein Chef weiß das auch) und diese Tätigkeit locker von zuhause aus weiter machen könnte. Außerdem würde mir das zusätzliche Geld grad sehr weiterhelfen. Darf ich trotz BV vom AG weiterhin nebenbei arbeiten und Rechnungen stellen? In dieser Form habe ich im Forum leider für mich keine passende Antwort gefunden. Ich bedanke mich für Ihre Antwort, liebe Grüße.
Hallo, das kommt darauf an. Wenn Sie zB Physiotherapeutin sind und die Tätigkeit zu schwer ist, dürfen Sie die gleiche Tätigkeit zuhause nicht ausüben. Wenn der Nebenjob aber zB Bürotätigkeit ist, schon Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, darfst Du. Das BV was der Arzt ausstellt ist keine Krankschreibung sondern besagt dass Dein Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeiten an Deinem Arbeitsplatz die Schwangerschaft gefähreden könnten. Das konnte der FA übrigens immer schon ausstellen, der FA hingegen kann ein BV nur ausstellen wenn ein medizinischer Grund für eine Schangerschaftsgefährdung besteht (z.B. andauernde frühzeitige Wehen). LG Sabine
Zahra Nabili
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte gerne eine Frage an Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen könnten. Ich bin bereits im 6. Monat Schwanger und habe von meiner Firma, in der ich festangestellt bin (Hauptjob) ein Beschäftigungsverbot - aufgrund der Fahrstrecke - bekommen, weil mein Arbeitsplatz weit weg von meinem Wohnort war und ich die Fahrstrecke zu meinem Arbeitsplatz mit ÖPNV fahren musste. Meine Frage lautet nun: darf ich trotz des Beschäftigungsverbots als Selbstständige arbeiten? Meine Tätigkeit als selbstständige Lehrkraft ist in der Stadt, wo ich meinen Wohnsitz habe, und ich hätte ebenfalls die Möglichkeit, von Zuhause aus zu arbeiten (Es handelt sich dabei um Online-Kurse). Auf eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Beste Grüße Zahra Nabili
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Kann man als z.B. Tierärztin selbstständig arbeiten, auch wenn man aufgrund der selben Tätigkeit im angestellten Verhältnis bereits ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen hat? Muss die Krankenkasse dem Arbeitgeber das Vollzeitgehalt dann trotzdem weiter ersetzen und dieser somit das Gehalt weiter auszahlen? Und läuft das Beschäftigungsverb ...
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Sehr geehrte Frau Bader, im Zuge meiner Schwangerschaft gibt es zwei Fragen, auf die ich gerne eine Antwort hätte, um sinnvoll in die Zukunft planen zu können: 1) Berechnet sich das Elterngeld auch dann nach dem Hartz 4 Satz, wenn ich, aufgrund von einem Beschäftigungsverbot bei einer selbstständigen Arbeit, erst einige Monate vor der Geburt ...
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Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
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Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
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