Mitglied inaktiv
Hallo. Ich bin jetzt in der 21. ssw und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, wg starken Blutungen. Ich bin seit fast 1 Jahr Selbstständig und habe in meiner Pr. krankenvers. kein krankentagegeld mit reingenommen. wenn ich jetzt kein Geld mehr verdienen kann, kann ich auch die KV nicht mehr bezahlen. Muss ich jetzt zum Amt ? Vielen Dank
Hallo, als Selbstständige ist ein BV doch unsinnig - ausser für Hartz IV - versuchen Sie es. Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt in der 10. SSW und mein Chef möchte, dass ich demnächst ins BV gehe. Meine FÄ sagte, dass neuerdings der AG mir das BV aussprechen und es bei der Krankenkasse melden muss. Das Problem ist, dass ich mich vor 1,5 Jahren nebenbei selbstständig gemacht habe (mein Chef weiß das auch) und diese Tätigkeit locker von ...
Sehr geehrte Frau Bader, ist es möglich, neben einem Beschäftigungsverbot für eine Anstellung mit 15 Wochenstunden eine ähnliche Tätigkeit als Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung weiterzuführen? Und wie verhält es sich bei einer selbstständigen Tätigkeit in einem anderen Arbeitsbereich? Das Beschäftigungsverbot wurde als ein individuelles Beschä ...
Sehr geehrte Frau Bader, im Zuge meiner Schwangerschaft gibt es zwei Fragen, auf die ich gerne eine Antwort hätte, um sinnvoll in die Zukunft planen zu können: 1) Berechnet sich das Elterngeld auch dann nach dem Hartz 4 Satz, wenn ich, aufgrund von einem Beschäftigungsverbot bei einer selbstständigen Arbeit, erst einige Monate vor der Geburt ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
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