akkarebe
Sehr geehrte Frau Bader, im Zuge meiner Schwangerschaft gibt es zwei Fragen, auf die ich gerne eine Antwort hätte, um sinnvoll in die Zukunft planen zu können: 1) Berechnet sich das Elterngeld auch dann nach dem Hartz 4 Satz, wenn ich, aufgrund von einem Beschäftigungsverbot bei einer selbstständigen Arbeit, erst einige Monate vor der Geburt erwerbslos wurde? Diese Erwerbslosigkeit würde somit ja nicht das letzte Kalenderjahr betreffen, welches ja für das Elterngeld bei Selbstständigen als Berechnungsgrundlage gilt. 2) Ich hatte gehört, dass das Mutterschaftsgeld bei einer KSK-Mitgliedschaft sich am gemeldeten Jahreseinkommen bei der KSK richtet. Stimmt dies? Falls Sie mir hierbei weiterhelfen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen Rebekka Hock
Hallo, ein Beschäftigungsverbot bei selbständiger Arbeit spielt keine Rolle, da muss man als selbstständiger selber eine Absicherung treffen. Ansonsten verstehe ich die Frage nicht so recht, Sie müssten schon mal genau schreiben, wann Sie jetzt wie selbständig waren oder nicht. Bezüglich des Mutterschaftsgeldes kommt es darauf an, wie die Versicherung abgeschlossen ist und ob Sie auch Krankengeldzahlungen beinhaltet. Allgemein sagen kann ich das nicht. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn das Kind dieses Jahr geboren wird/wurde, dann wird das Jahr 2018 zugrunde gelegt, unabhängig davon, was du 2019 gemacht hast oder noch machen wirst. . Ein Beschäftigungsverbot spielt übrigens keine Rolle, da diese für Selbstständige nicht zählen. Diese gelten nur gegenüber einem Arbeitgeber. Als Selbstständige trägt man selbst das Risiko eines finanziellen Verlustes. Zum Mutterschaftsgeld kann ich leider nichts sagen, das ist nicht mein Gebiet.
Mitglied inaktiv
Fürs Elterngeld zählt immer Erwerbseinkommen! Wenn das wegfällt, hast du 0 € als Bemessungsgrundlage. Es bleibt dann notfalls der Mindestsatz von 300 Euro beim Elterngeld. Beschäftigungsverbot ist ans Mutterschutzgesetz gebunden, darunter fällt keine selbstständige Tätigkeit! Niemand kann dir als Selbstständige eine Beschäftigung verbieten, auch kein Arzt. Und wenn doch, gibt es keine Erstattung aus der Umlagekasse 2, da du dort auch nichts eingezahlt hast.
Ähnliche Fragen
Hallo. Ich bin jetzt in der 21. ssw und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, wg starken Blutungen. Ich bin seit fast 1 Jahr Selbstständig und habe in meiner Pr. krankenvers. kein krankentagegeld mit reingenommen. wenn ich jetzt kein Geld mehr verdienen kann, kann ich auch die KV nicht mehr bezahlen. Muss ich jetzt zum Amt ? Vielen Da ...
Kann man als z.B. Tierärztin selbstständig arbeiten, auch wenn man aufgrund der selben Tätigkeit im angestellten Verhältnis bereits ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen hat? Muss die Krankenkasse dem Arbeitgeber das Vollzeitgehalt dann trotzdem weiter ersetzen und dieser somit das Gehalt weiter auszahlen? Und läuft das Beschäftigungsverb ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt in der 10. SSW und mein Chef möchte, dass ich demnächst ins BV gehe. Meine FÄ sagte, dass neuerdings der AG mir das BV aussprechen und es bei der Krankenkasse melden muss. Das Problem ist, dass ich mich vor 1,5 Jahren nebenbei selbstständig gemacht habe (mein Chef weiß das auch) und diese Tätigkeit locker von ...
Sehr geehrte Frau Bader, ist es möglich, neben einem Beschäftigungsverbot für eine Anstellung mit 15 Wochenstunden eine ähnliche Tätigkeit als Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung weiterzuführen? Und wie verhält es sich bei einer selbstständigen Tätigkeit in einem anderen Arbeitsbereich? Das Beschäftigungsverbot wurde als ein individuelles Beschä ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit