Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit arbeite ich in Teilzeit (24Std./Woche) und werde ab April 2017 wieder Vollzeit arbeiten. Im April wollen wir eine IVF durchführen lassen. Nun zu meiner Frage: Sollte diese fruchten und ich ein BV bekommen (sehr wahrscheinlich aufgrund mehrerer Faktoren), wie wird mein Gehalt berechnet? Im Mutterschutzgesetz habe ich gelesen, dass das Gehalt, welches ich 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft erhalten habe, zugrunde gelegt wird. Im zweiten Absatz stand jedoch, dass im Falle einer Verdiensterhöhung jedoch dieses zugrunde gelegt wird. Können Sie mir bitte eine Antwort hierauf geben? Vielen Dank und herzliche Grüße Janna
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB
chrissicat
Im Beschäftigungsverbot erhältst du das, was du auch bekommen würdest, wenn du arbeitest. Wenn deine Arbeitszeit dann Vollzeit ist, bekommst du auch das Vollzeitentgelt.
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