Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Frage: In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Meike787

Beitrag melden

Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gut geht). Ich weiß, dass es natürlich schon irgendwie "frech" ist, aber wenn es die Möglichkeit gibt, würde ich ungern auf das "Extrageld" verzichten. Im Internet finde ich leider keine Antworten dazu. Müsste ich dem Schulamt von meiner Schwangerschaft berichten, wenn ich dort anfragen sollte? Noch weiß es auch meine Schulleitung noch nicht, die ich natürlich auch erst vorher informieren müsste... Vielen Dank für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo,  Ob das nach der Bewilligung beamtenrechtlich geht, weiß ich nicht.  Ansonsten geht es bei Beamten auch bei einem BV. Moralisch fragwürdig, aber Beamten dürfen bekanntlich fast alles. Liebe Grüße NB 


Dojii

Beitrag melden

Ja natürlich darfst du das, rechtlich spricht da nichts gegen. Auch die Schwagerschaft musst du dabei nicht erwähnen.  Die Frage ist eben nur, wie nimmt dein Dienstherr das auf bzw. wie verhält er sich dir gegenüber nach der Aktion.  Hier geht es weniger um Dürfen und Recht und mehr um "Betriebsklima". 


KielSprotte

Beitrag melden

Wenn du dann auch tatsächlich VZ arbeitest und nicht mit einem BV um die Ecke biegst  ist daran nichts freches....


Ally79

Beitrag melden

Hier in B-W musst du deine "Zeiten" bis Anfang Januar beantragen über Stewi. Hier wäre es vermutlich durch. Falls was schief geht, was man niemandem wünscht, müsstest du dann die Vollzeit arbeiten. Kannst und willst du das dann in diesem Fall? Runterstufen werden sie dich dann nicht mehr, falls du die Vollzeit doch noch genehmigt bekommst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Gibt es während der Schwangerschaft ein Recht auf Vollzeitbeschäftigung? Viele Familien müssen nach der Geburt ihres ersten Kindes zunächst in Teilzeit arbeiten. Hierzu wird im öffentlichen Dienst (Beamte) zumeist eine vertragliche Bindung dieser Stelle geschlossen. Das heißt, dass erst ab einem bestimmten Termin wieder eine Vollzeitst ...

Liebe Fr. Bader, Ich arbeite in einem Unternehmen und einer Position, in der sehr lange Arbeitszeiten (>55h) üblich sind. Vor meiner Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Nur kehrte ich auf eigenen Wunsch mit etwa 80% aus meiner Elternzeit zurück. Mein Arbeitgeber möchte gern, dass ich Vollzeit arbeite, ich kann meine Teilzeit prinzipiell ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan Teilzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit, diese geht noch bis zum 05.03.2017. Da ich erneut schwanger bin mit ET 09.06.2018 würde mein Mutterschutz am 28.04.2017 beginnen, also ca. 7 Wochen nach dem Ende des zweiten Elternzeitjahres. Nun ist meine Überlegung, ob es sich lohnt das 3. Jahr der Elternze ...

Hallo Frau Bader, Ich habe im Sep. 2016 mein erstes Kind bekommen. Nun bin ich wieder Schwanger (nicht gewollt) Ich habe 3 Jahre EZ beantragt und 1 Jahr Elterngeld, wollte aber ab dem Zweiten Jahr wieder auf ca 15 h arbeiten gehen. Jetzt meine frage: Kann ich die EZ jetzt zum Sep. 2017 Kündigen und wieder ab Sep 2017 Vollzeit für ca 2 Monate Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...

Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss.  1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten.  was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...