Zickezacke
Liebe Fr. Bader, Ich arbeite in einem Unternehmen und einer Position, in der sehr lange Arbeitszeiten (>55h) üblich sind. Vor meiner Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Nur kehrte ich auf eigenen Wunsch mit etwa 80% aus meiner Elternzeit zurück. Mein Arbeitgeber möchte gern, dass ich Vollzeit arbeite, ich kann meine Teilzeit prinzipiell mit ca 1/2 Monat Vorlauf auf Vollzeit erhöhen, was zumindest temporär auch für mich okay wäre, jedoch nicht mehr dauerhaft. Ich habe jetzt festgestellt, dass ich wieder schwanger bin. In meiner letzten Schwangerschaft habe ich meine normalen Arbeitszeiten bis fast zum Schluss beibehalten, aber gemerkt, dass mir und dem Kind das nicht gut tat und möchte es in dieser Schwangerschaft anders machen, dh zumindest in den letzten Monaten nicht mehr als 40h pro Woche arbeiten. Selbst mit meiner Teilzeitstelle komme ich über diese Stunden. Meine Freundin meinte, ich solle doch 2-3 Monate auf 100% erhöhen, bevor ich meinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft berichte, so dass ich dann bei der Beschränkung auf 40h sowie im Mutterschutz mein volles Gehalt statt das Teilzeitgehalt bekomme. Wäre das möglich? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, ich gehe mal davon aus, das in Ihrem Arbeitsvertrag 40 h/ Wo. stehen und Sie mit den 80% unter 30 Std bleiben? Sonst endet die EZ automatisch. Ansonsten können Sie auf die 100 % erhöhen - es kann Ihenn halt nur passieren,d ass der AG sauer reagiert Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ahmmm, wenn du jetzt schon mehr als 30 Std die Woche machst, hast du eh keine Elternzeit mehr. Das ist die absolut zulässige Höchstgrenze, und an die muß sich auch der AG halten. Allerdings, jeden Euro den du jetzt verdienst, entscheidet die Höhe des späteren Elterngeldes. Zeilzeit solltest du spätestens aber zum neuen Mutterschutz beenden, weil dann bekommst du ds volle Vollzeit-Mutterschaftsgeld. Und die Arbeitshöchstzeit darf der AG ab dem Moment nicht mehr überschreiten wenn du ihm von der neuen Schwangerschaft berichtest - was ich angesicht der doch hohen Arbeitszeiten eher früher als später machen würde. Mußt Du aber schlußendlich entscheiden. Wie gesagt, er darf dich jetzt eigentlich schon nicht mehr als 30 Std die Woche beschäftigen, wie er das machst, seine Sache. Ausser du beendest wirklich die Elternzeit. Aber Du fällts eh ab sofort (mit Kenntnissstand) unter das Mutterschaftsgesetz.
Zickezacke
Hallo! Vielen Dank für Eure Antworten! Meine Elternzeit ist bereits zu Ende, ich arbeite wieder, bloß wollte ich nicht mehr wie früher Vollzeit arbeiten, daher habe ich reduziert. In meinem Arbeitsvertrag stehen keine Wochenstunden, das ist in meiner Branche so üblich. Noch ein paar Fragen, damit ich sicher bin, dass ich euch richtig verstanden habe: - wie viele Monate muss ich vor dem Mutterschutz zu 100% arbeiten, um volles Mutterschaftsgeld (also in Höhe der 100%-Anstellung) zu erhalten? - habe ich einen Anspruch darauf, auf 100% zu erhöhen oder kann mein Arbeitgeber ablehnen? genug Arbeit ist vorhanden, nur könnte ich aufgeund der max. 40h-Regelung ja nicht viel mehr beitragen. Vielen Dank für die Antworten! Viele Grüße
allmountain
Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET) berechnet sich aus dem Durchschnitt der vorherigen (vor Beginn des Mutterschutzes) 3 Monate Gehalt. Nicht zu verwechseln mit dem Elterngeld,das sich aus den 12 Monaten vor ET berechnet.
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