Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz - Vollzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschutz - Vollzeit

FräuleinFleur

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich wollte direkt nach dem Mutterschutz für 1 Monat Vollzeit arbeiten, d.h. ich möchte die Elternzeit (12 Monate), wo ich Elterngeld erhalte erst 2 Monate nach Mutterschutz beantragen. In dem ersten Monat nach Mutterschutz wollte ich meinen Resturlaub und Überstunden abbauen, sodass ich den Monat zu Hause wäre durch den Abbau. Darf der Arbeitgber mir das verwähren? Ich habe auch Überstunden nach §7 (1) MuSchG, darf der Arbeitgeber mir diese Studen verwähren, sodass die Stunden verfallen oder habe ich das Recht auf diese Stunden? Vielen Dank für die Hilfe!  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Hallo, Nein, Sie haben keinen Anspruch darauf. Im übrigen kann bei einer unglücklichen Konstellation Elterngeld verloren gehen, da ja die Zeiten mit Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld  angerechnet werden. Liebe Grüße NB


Neverland

Der AG muss weder Urlaub noch überstundenabbau gewähren. Du musst also anderweitig für eine kinderbetreuung sorgen um das abzusichern. Darüber hinaus "verlierst" du EG. Du gewinnst auch keine EG-Monate, sollte das dee Hintergrund sein, da 2 Monate EG mit deinem mutterschutz verrechnet werden. Da der Mutterschutz evtl wirklich nur 8 Wochen dauert, wenn es zu keiner Verschiebung beim tatsächlichen geburtstermin kommt, 2 Monate aber keine 8 Wochen sind, hast du da eine Differenz. Zudem muss EG immer in Lebensmonaten genommen werden. 


annarick

Du kannst das mit deinem AG besprechen. Sinnvoller wäre, wenn du Elterngeld plus nimmst und dir in dieser Zeit in Teilzeit etwas auszahlen lässt. Ansonsten ist es mit Kind immer ganz beruhigend, wenn man bei Beginn der Arbeit nach Elternzeit ein paar Überstunden und Urlaubstage hat, wenn es doch nicht so läuft, wie man es geplant hat.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin bis Ende des Jahres vollzeitig beschaeftigt und ab 1.1.2012 nur noch halbzeitig. In Mutterschutz gehe ich ab Ende Januar. Nun berechnet sich das Mutterschutzgeld aus den letzten 3 Gehaeltern. Bedeutet das, dass ich trotz Halbzeitvertrag bis zum Ende des Mutterschutzgeldes die Hoehe meines letzten vollen Lohnes er ...

Hallo Frau Bader, ich bin mit meinem zweiten Kind schwanger. Die Elternzeit vom ersten Kind habe ich schon bis zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes verlängert. Während meiner Elternzeit arbeite ich aktuell Teilzeit in einem zusätzlichen befristeten Vertrag. Mein alter Vollzeitvertrag gilt unverändert. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich si ...

Hallo Frau Bader, ich bin schwanger mit dem zweiten Kind. Eine Freundin empfahl mir, mich ab dem Mutterschutz wieder Vollzeit zu melden. Zur Zeit arbeite ich in Bayern als Beamtin zu 50 % Teilzeit "aus familienpolitischen Gründen" - aber nicht mehr in Elternzeit (das erste Kind ist jetzt vier Jahre alt). Gilt diese Regelung, sich Vollzeit zu ...

Guten Tag Frau Bader, ich hätte eine Frage zum Elterngeld plus, da ich nicht sicher bin, ob ich es richtig verstanden habe und ich kein Berechnungsbeispiel gefunden habe. Ich bin jetzt (früher als geplant) in der 11 Ssw und so grob bis Ende September wäre ich im Mutterschutz. Bei meinem Sohn hab ich mir das eine Jahr Elternzeit genommen, alle ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Mutterschutz: Ich habe aktuell einen befristeten Teilzeitvertrag bis Ende des Jahres, ab Januar 2022 bin ich automatisch wieder vollzeit beschäftigt. Wie verhält es sich mit dem Mutterschutzgeld, wenn ich nun ab Mitte Dezember in Mutterschutz gehe. Erhalte ich dann für die ersten zwei Wochen Mutterschutz (Ende Dezembe ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell Teilzeit in Elternzeit angestellt und wieder schwanger. Zum 10.07. beende ich meine Elternzeit, da der Mutterschutz von Kind 2 beginnt. Aus dem aktuellen Jahr habe ich noch 10 Urlaubstage offen (nicht geplant). Ich möchte diese gerne vor dem Mutterschutz nehmen und somit 10 Tage früher "aussteigen". Mein AG ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Kinderbetreuungszuschuss im Mutterschutz. Mein Arbeitgeber zahlt Eltern mit Kindern einen monatlichen Kinderbetreuungszuschuss in Höhe des Kita-Beitrags. Ich bin nun mit dem zweiten Kind schwanger und im Mutterschutz und der Betreuungszuschuss wurde mir nicht ausgezahlt. Ist dies rechtens? Eigentlic ...

Guten Tag, ich komme am 29.6. in den Mutterschutz. Ich habe einen Vollzeit-Arbeitsvertrag, allerdings habe ich seit der letzten Elternzeit immer wieder befristet auf 75% reduziert. Die jetzige Befristung läuft zum 30.6 aus (bei der Beantragung wusste ich noch nicht, dass ich schwanger bin, falls das eine Rolle spielt).  Meine Frage ist jetzt, ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind am 12.10.2024. Damit beginnt mein Mutterschutz offiziell am 31. August 2024. Wir haben zu März die Steuerklassen von IV/IV auf III (ich) und V (mein Mann) geändert, weshalb mir dann genau 1 Tag für die 6 Monate fehlen würde. Jetzt habe ich gelesen, dass man freiwillig auf ein ...