Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Frage zur Arbeitszeit während der Elternzeit.
Ich arbeite im Angestelltenverhältnis an einer Schule und möchte während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten
In meinem Elternzeitantrag habe ich geschrieben in welchen Schuljahren ich mitwievielen Tagen und Stunden arbeiten möchte. Es arbeiten mehr als 25 Lehrkräfte an dieser Schule. Muss der Arbeitgeber mir gewähren, wenn ich in den Antrag schreibe, dass ich zum Beispiel 18 Stunden an den Tagen Dienstag bis Freitag arbeiten möchte ? Oder wenn darin steht an einem Tag bis 11.30Uhr etc ?
Oder ist es der Schule überlassen an welchen Tagen ich arbeite ? Ich habe bereits ein kurzes Gespräch darüber gehabt und mir wurde gesagt "das das und das geht nicht, wir haben auch noch andere Lehrkräfte" diese sind jedoch nicht in Elternzeit etc...
Danke für eine Antwort, viele Grüße M.K
von
Maya1986
am 28.06.2023, 11:31
Antwort auf:
Arbeitszeiten Elternzeit- Teilzeit
Hallo,
einen Anspruch gibt es nicht, es sei denn, der AG lässt sich darauf ein. Dann würde ich das mit in den Vertrag aufnehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.06.2023
Antwort auf:
Arbeitszeiten Elternzeit- Teilzeit
Du kannst wünsche äußern aber definitiv nicht Tage oder Zeiten bestimmen
von
misses-cat
am 28.06.2023, 11:53
Antwort auf:
Arbeitszeiten Elternzeit- Teilzeit
Ja, der AG kann auch betrieblichen/organisatorischen Gründen bestimmte Arbeitszeiten etc ablehnen.
Neben den betrieblichen Belangen hat der AG auch dafür zu sorgen, dass MA´s gleich behandelt werden. Sprich: eine Bevorzugung eines MA zum Nachteil anderer MA´s geht nicht.
In EZ zu sein beinhaltet kein Recht darauf, bei Arbeitszeiten etc bevorzugt behandelt zu werden. Tatsächlich bietet dir die EZ ja nun auch die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben wenn Arbeitszeiten nicht mit den privaten Wünschen/Belangen vereinbar sind.
von
suityourself
am 28.06.2023, 13:35
Antwort auf:
Arbeitszeiten Elternzeit- Teilzeit
Wenn du deine Elternteilzeit bereits schriftlich angemeldet hast, muss dein Arbeitgeber diese innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich (!) ablehnen.
Verpasst er diese Frist, gilt alles von dir angemeldete, also auch die Tage und genauen Arbeitszeiten als genehmigt.
Dass er dir nur mündlich mitteilt, dass es nicht geht, ist nicht ausreichend.
von
Dojii
am 28.06.2023, 13:45
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Arbeitszeiten Elternzeit- Teilzeit
Im Schuldienst ist es anders, als in "normalen" Jobs. Priorität hat die Gestaltung eines guten Stundenplans für die Schüler. Du kannst die gewünschte Stundenanzahl angeben. Die Verteilung der Zeiten legt die Schule fest. Du kannst Wünsche äußern, die aber reines Entgegenkommen sind.
Die Belange der Schüler stehen über deinen Wünschen. Das muss auch nicht schriftlich mitgeteilt werden. Stundenpläne können jederzeit geändert werden. Das weiß man als Lehrerin ja und muss immer damit rechnen. Um eine einzelne Person herum wird nie geplant. Das wäre zu unflexibel.
von
Ally79
am 28.06.2023, 14:00
Antwort auf:
Arbeitszeiten Elternzeit- Teilzeit
Beachte dabei, sie ist angestellt, nicht verbeamtet.
von
Dojii
am 28.06.2023, 14:20