SchmidtR
Ich arbeite 20h in der ambulanten Einzelfallhilfe. D.h. ich habe keine Kernarbeitszeit, sondern stimme meine Termine von Woche zu Woche mit meinen KlientInnen ab. Bisher habe ich mir meinen Dienstplan so gebaut, dass ich spätestens 15:30 Uhr meinen Kleinen aus der Kita abholen kann. Nun möchte mein Chef, dass ich an zwei festen Tagen pro Woche auch bis 19:00 Uhr zur Verfügung stehe. Von nicht-Müttern würde er dies an fünf Tagen pro Woche verlangen. Dazu steht aber nichts im Arbeitsvertrag und keiner meiner KollegInnen wusste bisher davon. Somit stricken sich meine KollegInnen ihren Dienstplan auch so, wie sie mögen. Ich kann diese Vorgabe leider nicht erfüllen, da dann die Betreuung meines Kleinen nicht sichergestellt ist. Nun wurde mir nahe gelegt eine neue Stelle zu suchen. Wir reden nun über eine Abfindung von 2,5 Bruttogehältern (5 Jahre Betriebszugehörigkeit). Meine Frage ist, ob diese Vorgabe meines Arbeitgebers legitim ist? Könnte ich mehr Abfindung verlangen? Ich möchte ehrlicher Weise nicht bei einem so familienunfreundlichen Unternehmen weiter arbeiten. Besten Dank für eine Einschätzung meiner Lage
Hallo, entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn hierzu nicht steht, dass Sie nur an bestimmten Zeiten arbeiten können, darf der Arbeitgeber Sie auch an anderen Zeiten einsetzen. Wenn Sie das dann nicht erfüllen können, müssen eigentlich Sie kündigen. Insofern fahren Sie mit der Abfindung sehr gut. Liebe Grüße NB
cube
Was steht denn im Vertrag, von wann bis wann die 20 Std. geleistet werden müssen? Davon ist abhängig, ob er das verlangen darf oder nicht.
Neverland
Was steht in deinen Arbeitsvertrag? Wenn da nichts von deinen Wunschzeiten steht, hast du Pech. Dann kannst du dich über die Abfindung sogar freuen. Zahlen müsste man sie dir nicht.
cube
Steht im Vertrag so etwas wie "Mo-Fr. zwischen 7 und 19 Uhr" - dann darf dich der AG auch so einteilen bzw. du musst innerhalb dieser Zeit deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen können. Was in den Verträgen anderer MA´s steht, ist für dich erst mal nicht relevant. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass in deinem Vertrag (oder dem der Kolleginnen) gar nichts zur Arbeitszeit/Verfügbarkeit steht. Sollte dies tatsächlich so sein, gilt die "betriebsübliche Arbeitszeit" /"nach betrieblichen Erfordernissen". Ist der AG hier im Recht, muss er gar keine Abfindung zahlen (die 2,5 Monatsgehälter sind üblich (pro Jahr 0,5). Tatsächlich müsstest du dann sogar eigentlich selbst kündigen, da du diejenige bist, die den Vertrag nicht erfüllen kann.
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