Chrispichrispi
Hallo, nach meiner Elternzeit konnte ich in meinem alten Betrieb wieder einsteigen und Arbeite 30 Stunden die Woche mit je 8 Stundentagen. Bei uns wird Wochenende und Feiertage ganz normal gearbeitet. Vergütung bekommen wir dafür keine, allerdings bekommen 40 Stunden Kräfte je Feiertage, bzw. Wochenende einen Tag Freizeitausgleich. Mir mit nur 30 Stunden die Woche steht mir dies angeblich aber nicht zu. Arbeite aber trotzdem oft an Wochenenden oder Feiertagen. Ist dass denn so richtig? Steht mir nicht auch irgend ein Freizeitausgleich zu? Bin in einem Gemeinnützigen Verein beschäftigt, falls dies wichtig ist. Außerdem sollen wir einmal im Monat verpflichtend an einem Teamgespräch teilnehmen. Da würden wir allerdings von 8 Uhr morgens bis ca 8 Uhr Abends mit einer Mittagspause zwischen 12-13 Uhr durcharbeiten. Ist dies rechtens? Danke für ihre Antwort.
RUB
Bone
Das passt doch so schon nicht. 30 Std durch 8 Std ergeben keine glatten Tage. Wenn du aber immer 8 Std pro Arbeitstag hast, hast du jede Woche 2 Überstunden. Oder du arbeitest regulär nur 3 Tage die Woche und hast Minusstunden. Due du irgendwann ausgleichen musst. Wenn du über die vereinbarten Zeit von 30 Std die Woche mehr arbeitest, musst du das entweder ausgezahlt bekommen oder abfeiern können. Einfach gar nicht vergüten ist rechtlich nicht erlaubt.
Ani123
Was steht als Arbeitstage im Vertrag drin? Evtl. bei den 40-Stunden-Kräften 5 Tage Woche. Wenn sie dann zusätzlich einen Tag am Wochenende oder Feiertag (weil der auf das Wochenende fällt) steht denen gesetzlich ein Ausgleichstag zu. Das liegt daran, dass die Person in der einen Woche 6 Tage arbeiten würde. Da laut Vertrag 5 Tage vereinbart wurden erfolgt der Ausgleich. Das Gleiche gilt für sie als 30-Stunden-Kraft. Wie viele Tage stehen im Vertrag? Arbeiten sie mehr als die Tage steht/stehen ihnen Ausgleichstag/e zu. Das mit den 8-Stunden-Tagen passt bei 30 Stunden gesamt, weil 30 Minuten Pause abgezogen werden. 4 Tage mit je 7,5 Stunden entsprechen 30 Stunden. Eine Dienstbesprechung welche 11 Stunden dauert kommt mir lange vor, ist allerdings erlaubt. Denn bis zu 11 Stunden darf gearbeitet werden, insofern im Anschluss daran mindestens 11 Stunden Ruhepause eingehalten werden ehe wieder gearbeitet wird. Insgesamt sind sie 12 Stunden auf der Arbeit, wobei die Pause nicht als Arbeitszeit zählt. Mit 1 Stunde liegt ihr AG über der gesetzlichen Pause welche ab 9 Stunden Arbeitszeit 45 Minutem beträgt. Wie werden die 3,5 Überstunden an dem Tag bei ihnen verrechnet? Können sie dafür an einem anderen Tag früher gehen?
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