Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weniger Arbeitszeiten, gleiches Gehalt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Weniger Arbeitszeiten, gleiches Gehalt?

MissWonderland

Beitrag melden

Guten Abend, Ich arbeite zur Zeit noch 176 Stunden im Monat, also 44 Stunden in der Woche (ich arbeite jedes 2. Wochenende). Da ich jetzt Schwanger bin, ändern sich meine Zeiten ja. Ändert sich dadurch auch mein Gehalt? Da es ja weniger Stunden sind, finde ich das logisch, aber muss dazu nicht ein neuer Vertrag geschlossen werden? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie schwanger sind, dürfen Sie höchstens 80 Stunden in der Doppelwoche arbeiten, so steht es in § 4 MuSchG und dies auch nur zwischen 6.00 und 20:00 Uhr, § 5 MuSchG. Sie erhalten trotzdem Ihren vertraglich vereinbarten vollständigen Lohn. Liebe Grüße NB


Belly-Monkey

Beitrag melden

Warum verringern sich deine Zeiten? Du darfst laut Mutterschutzgesetz 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Das würde bei dir ja noch hinkommen. Oder hast du Arbeitszeiten nach 20 und vor 6 Uhr, die dann wegfallen? Grundsätzlich kommt es erst einmal drauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Sind da die 176 Stunden so festgeschrieben? Oder resultieren die 44 Stunden pro Woche aus "Überstunden", die zusätzlich vergütet werden. In ersterem Fall müsste dir weiterhin dein aktuelles Gehalt zustehen, weil dir als Schwangere durch das Mutterschutzgesetz keine Nachteile entstehen dürfen. Dein AG muss dafür sorgen, dass du deinen Vertrag gemäß der Mutterschutzrichtlinien erfüllen kannst. Kann er das nicht, muss er dich ins (Teil-)BV schicken - und dir trotzdem dein normales Gehalt zahlen. Sind Überstunden im Spiel, bekommst du dennoch dein vertraglich festgelegtes Gehalt - das, was durch die Überstunden on top bisher kam, fällt dann natürlich weg.


cube

Beitrag melden

kann dir das nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Dann verringern sich Std evt., dein Gehalt bleibt aber gleich. Der AG bekommt das ja erstattet. Teile deinem AG die Schwangerschaft mit. Dieser muss dann prüfen, ob du so arbeiten kannst/darfst wie bisher und entsprechend agieren. Dann würdest du darüber informiert, was oder wann du in Zukunft gemäß MuSchu nicht mehr arbeiten darfst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Ich war leider 1 1/2 Jahre auf Grund einer Verletzung krankgeschrieben. Konnte schließlich jedoch mit der Wiedereingliederung starten. Leider wurde ich aufgrund der Zeit für den letzten Monat, also während meiner Wiedereingliederung, ausgesteuert und habe Arbeitlosengeld im Krankheitsfall erhalten. Während meiner Wiedereingliederung habe ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe August 2023 wieder angefangen zu Arbeiten und zwar 65std im Monat. Ab Juni 2024 habe ich aufgestockt auf 129std im Monat nun meine Frage, wie lange (wie viele Monate) muss ich 129std im Monat arbeiten damit dieses Gehalt während der elternzeit anerkannt wird ?    vielen Dank im Voraus!    Mit freundl ...

Hallo Frau Bader, seit Ende November befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Meine Schwangerschaft besteht seit September, und ich habe im Dezember erstmalig mein Gehalt während des Beschäftigungsverbots erhalten. Allerdings habe ich festgestellt, dass ich lediglich mein fixes Gehalt bekomme. Ich arbeite im Vertrieb und erhalte neben meine ...

Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...

Hallo, ich war einige Wochen im teilweisen Beschäftigungsverbot von max. 4Arbeitsstunden am Tag. Davor habe ich 6Stunden gearbeitet an 3 Tagen in der Woche, also 18h, was sich dann durch das BV auf 12h reduziert hat. Seit dem 15.1.befinde ich mich im vollen BV. Nun hat mein Arbeitgeber meine festen Funktionszulagen um 50% gekürzt auch rückwirkend ...

Sehr geehrte Frau Bader, da ich in meiner EZ erneut schwanger geworden bin, habe ich die EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes mit dem Datum von 6 Wochen vor erreichnetem Geburtstermin beendet, um die Leistungen während des Mutterschuutzes zu beziehen, d.h. ein Gehalt.  Ich habe es einmal an meinen Arbeitgeber laut Vertrag bereits vor Monat ...

Hallo Frau Bader,  zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber   Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...

Guten Tag, Ich bin seit dem 26.03 im freiwilligen Beschäftigungsverbot meiner Firma und hatte immer ein Firmenwagen auf 1% regel. Nun ist es so das ich diesen abgeben musst, da im Dienstwagenüberlassubgsvertrag beim Wiederruf die Klausel stand das der Dienstwagen bei Beschäftigungsverbot wieder abgegeben werden muss.  Jetzt habe ich die fra ...

Liebe Frau Bader, Im Herbst letzten Jahres habe ich eine neue Beschäftigung angefangen. In dem Arbeitsvertrag wurde festgehalten das ich nach der Probezeit mehr Lohn verdiene. Diese ging 6 Monate. Nach 3 Monaten im neuen Job bin ich ungeplant schwanger geworden und mein Arbeitsgeber hat mich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Meine Frage ...

Hallo, Ich habe eine Frage bzgl Tarifgruppe/Gehaltsstufen und Berufsjahre. Folgende Situation: Ich arbeite im medizinischen Bereich und bin mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ins BV vom AG geschickt worden. Kind 1: geboren am 8.3.23, Elternzeit für 2 Jahre mitgeteilt, ab 1.10.24 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dann ...