Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Firmenwagen/Gehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Firmenwagen/Gehalt

Jessy111

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Guten Tag, Ich bin seit dem 26.03 im freiwilligen Beschäftigungsverbot meiner Firma und hatte immer ein Firmenwagen auf 1% regel. Nun ist es so das ich diesen abgeben musst, da im Dienstwagenüberlassubgsvertrag beim Wiederruf die Klausel stand das der Dienstwagen bei Beschäftigungsverbot wieder abgegeben werden muss.  Jetzt habe ich die frage, da och das gefühl haben ein Nachteil zu haben... in meiner Firma ist es so das Kollegen die keinen Dienstwagen besitzen 1€ mehr Lohn bekommen als die mit Auto, heißt das eigentlich nicht, dass ich jetzt auch anders eingestuft werden muss? Nach anfrage, meinte die Niederlassungschefin dies ginge aufgrund des Beschäftigungsverbotes nicht mehr, ich sehe mich hier aber mun im nachteil!   Bitte um erste Hilfe 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Bundesarbeitsgericht hat klar gestellt, dass der Dienstwagen während der Mutterschutzfristen weiter zu gewähren ist (BAG, Urteil v. 11.10.2000, 5 AZR 240/99). Die Bereitstellung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist ein so genannter geldwerter Vorteil und somit Bestandteil eines Vertrages. Das darf man im Mutterschutz nicht einfach so wegfallen lassen. Bei einem Ausschluss stellt sich die Frage der Zulässigkeit - oder zumindestens die Frage, ob der Ausschluss nicht zu einem Ersatzentgelt führt. Das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ersetzen die Arbeitsvergütung, die während der Schutzfristen ausfällt. Der Dienstwagen stellt einen geldwerten Vorteil dar und ist bei der Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes zu berücksichtigen. Liebe Grüße NB


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