eralsa14
Sehr geehrte Frau Bader, da ich in meiner EZ erneut schwanger geworden bin, habe ich die EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes mit dem Datum von 6 Wochen vor erreichnetem Geburtstermin beendet, um die Leistungen während des Mutterschuutzes zu beziehen, d.h. ein Gehalt. Ich habe es einmal an meinen Arbeitgeber laut Vertrag bereits vor Monaten verschickt und direkt an die Buchhaltung. So richtig darauf geantwortet wurde mir trotz Nachfrage nicht. Da ich damals per Einschreiben verschickt habe, dachte ich, ich müsse nicht weiter nachhaken. Nun ist es so, dass Anfang April der Termin 6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin eintritt und sozuagen der Zeitpunkt der Kündigung meiner EZ. Wann muss das Geld bei mir dann auf dem Konto sein und wann sollte ich lieber wieder nachhaken? Danke Ihnen schonmal
Hallo, sehr gut, dass Sie es per Einschreiben geschickt haben - damit haben Sie einen Zugangsnachweis. Den Lohn müssten Sie bekommen, wenn es üblicherweise Gehalt gibt - manchmal aus organisatorischen Gründen etwas später. Liebe Grüße NB
Suomi
Wenn im April der neue Mutterschutz beginnt, dann solltest Du die Zahlung vom Arbeitgeber dann bekommen wann überlocherweise der Lohn für April bezahlt würde.
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