bella_b
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem AG fristgemäß meine Elternzeit für 3 Jahre angemeldet. In diesem Schreiben beantragte ich gleichzeitig eine Ausübung meiner Tätigkeit in Teilzeit im 2. und 3. Elternzeitjahr (20 Stunden/Woche). Mein AG lehnte nun den Teilzeitantrag ab mit der Begründung, dass in unserem Unternehmen nur 13 Mitarbeiter beschäftigt sind. Welche Möglichkeiten habe ich nun? - Könnte ich beispielsweise nun den Teilzeitantrag und damit auch die Anmeldung der Elternzeit für 3 Jahre zurückziehen und sagen, dass ich unter diesen Umständen im 2. Elternzeitjahr in Vollzeit zurückkehren möchte? Muss mich der AG dann in Vollzeit weiterbeschäftigten, oder kann er dies ablehnen? - Welche Frist muss ich nun beachten? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, 1. Er muss Sie nicht in TZ beschäftigen 2. Einen Anspruch auf Verkürzung haben Sie nicht 3. Sie können sich bei einem anderen Ag in der EZ etwas in TZ suchen, wenn der Ag zustimmt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst mit der Ablehnung und dem Nachweis über die Kinderbetreuung dann ALG1 IN Elternzeit beantragen. Der AG muss dann zustimmen, dass Du woanders in Elternzeit arbeitest. Solange es kein Konkurent ist. Sobald Du die Elternzeit beendest ( was eigentlich kaum möglich ist ) hast Du keinen Kündigungsschutz mehr und er wird Dir schnell kündigen. Also hast Du dadurch nichts gewonnen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich beschäftige mich gerade mit meinem Antrag auf Elternzeit. Geplant ist, dass ich nach 18 Monaten wieder 30 Stunden die Woche arbeiten gehe. Um jedoch hinsichtlich der Wochenstunden flexibler zu bleiben, da man ja nie weiß, wie sich der Alltag mit Kind nachher tatsächlich realisieren lässt und auch der Kitaplatz bis z ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Teilzeiteinstieg während der Elternzeit. Ich habe rechtzeitig den Elternzeitantrag beim AG gestellt (2 Jahre) und auf anraten der Leitung bereits einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit gestellt dh vor Ablauf der 2 Jahre. Nun bin ich nicht mehr sicher (Baby schläft schlecht) ob ich das auch tats ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Nach der Geburt meines Sohnes reichte ich fristgerecht meinen Anspruch auf Elternzeit für zwei Jahre ein mit dem Zusatz, dem Unternehmen (unter 15 Mitarbeiter) nach einem Jahr für 25Stunden/Woche zur Verfügung zu stehen. Mein AG bestätigte mir die Elternzeit für ein Jahr und die TZ unter V ...
Hallo Fra Bader, ich habe bis Aug 2018 Elternzeit beantragt. (2 Jahre) Jetzt möchte ich gern meine Elternzeit um das dritte Jahr verlängern und dabei ab Okt. 2018 Teilzeit arbeiten gehen (3 Tage á 7 Std.). Ist es hier sinnvoll Elternzeitverlängerung und Teilzeitantrag zusammen zu stellen? Wie kann ich da am besten formulieren? Oder ist es sinn ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite seit ...in einer Firma mit weniger als 15 Arbeitnemern. ... Am ...bekam ich die schriftliche Ablehnung für den Teilzeitantrag, ich kann jedoch gerne in Vollzeit wiederkommen nach der Elternzeit. Ich habe zurückgeschrieben, dass ich dies aufgrund der Betreuungszeit in der Krippe nicht realisieren kann und um Rückmel ...
Hallo, Ich habe vor kurzem mein 2. Kind bekommen und bei meinem Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit eingereicht. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, aber gleichzeitig auch, dass ich nach 1,5 Jahren Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte (20 Std. auf 4 Tage verteilt). Mein AG hat mir nun mitgeteilt, dass er mir die Teilzeitbeschäftigung ni ...
Guten Tag, meine 21/2 jährige Elternzeit endet in 3 Monaten. Einen Teilzeitantrag nach Elternzeit hatte ich schon vor Monaten gestellt, aber wir konnten uns noch immer nicht einigen gerade was die Zeiten betrifft. Nun überlege ich ob ich nun meine Elternzeit trotzdem noch um 6 Monate verlängern kann, trotz gestellten Teilzeitantrag? Kann mein Ag ...
Ich habe einen genehmigten Elternzeitantrag mit einer Teilzeitbeschäftigung der regelt wann ich arbeite. Darf mein Arbeitgeber die Arbeitszeiten nachträglich ändern ? Wenn ja mit welchen Gründen und mit welchen Fristen ?
Halo Frau Bader. Ich habe einen Teilzeitantrag ab dem 15.01 gestellt , befinde mich noch bis 07/21 in Elternzeit Nun würde ich aber gerne den Antrag zurückziehen und zu einem späteren Zeitpunkt Stellen. Da die Eingewöhnung nicht so gut klappt. Wäre dies möglich? Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gerne während meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Bei meinem Arbeitgeber habe ich nun schon einige Male mitbekommen, dass er, bei anderen Müttern, den (vom Elternzeitantrag) getrennt gestellten Teilzeitantrag entweder ignoriert oder behauptet, er hätte bereits Ersatz gefunden. Es ist dann immer ein ewiger ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit
- Rückkehr aus EZ Änderungsvertrag
- Auskunft über Urlaub
- Kinder- Umgangstage bei Sporttraining
- Schwangerschaft neuer Vertrag
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob