Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltsberechnung

Papabär51

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Guten Tag, ich habe eine Tochter die dieses Jahr sechs Jahre alt geworden ist. Bisher hatte ich einen festen Job und geregeltes Einkommen. Nun habe ich vor einem Jahr eine neue Ausbildung begonnen, da ich in meinem alten Beruf höchst unzufrieden war. Mein Nettoeinkommen hat sich von rund 2500€ auf 1350€ minimiert. Ich zahle Miete, Auto und meine Unterkunft im Ausbildungszentrum. Nach Düsseldorfer Tabelle müsste ich ab diesem Jahr mehr Unterhalt zahlen. Leider ist es mir in meiner aktuellen finanziellen Situation nicht möglich diese Summer aufzubringen, da ich sonst zu wenig für mich habe. Die KM ist mit weniger Unterhalt nicht einverstanden und möchte es auch nicht beim JA neu berechnen lassen. Unser örtliches JA gibt an, dass nur die KM zu einer neu Berechnung berechtigt ist. Gibt es eine Möglichkeit für mich, den Betrag neu berechnen zu lassen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Anspruch auf reduzierung kann ich nicht erkennen, dass Sie die Verschlechterung selber herbeigeführt haben. Liebe Grüße NB


Pamo

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Du kannst den Unterhalt auf eigene Kosten vom Anwalt neu berechnen lassen und den Unterhaltstitel entsprechend ändern lassen. Trotzdem muss sich der Unterhalt nicht zwangsläufig reduzieren, da dein bisheriges Einkommen dir deswegen fiktiv angerechnet werden kann, weil du ohne Not, auf eigenen Antrieb, dein Einkommen reduziert hast, obwohl du eine erhöhte Erwerbsobliegenheit hast. Deine Jobzufriedenheit ist der Unterhaltspflicht untergeordnet


lilly1211

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Eine Neuberechnung wird dir nichts bringen. Du hättest dir vorher überlegen müssen ob du dir diese Ausbildung leisten kannst. Zu unterstellen dass deine Tochter dir die Ausbildung finanziert finde ich äußerst unverschämt und verantwortungslos. Hör doch auf Miete zu zahlen und schau was passiert!


Papabär51

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@ lilly1211 Vielen Dank für Ihre Sicht zu diesem Thema. Ich werde mich schleunigst bei meiner Tochter entschuldigen und ihr sagen, dass sie meine Ausbildung nicht mehr finanzieren braucht. Denn Sie haben recht. Ich hätte vorher überlegen sollen ob ich mir eine Ausbildung leisten kann. Immerhin ist ein unglücklicher Vater ohne Zeit, aber mit Geld besser, als ein Vater der noch ein Jahr durch die finanzielle miesere muss und dann viel mehr Zeit fürs Kind hat. Danke dafür. :-)


sunshine59

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Wenn die Mutter sich quer stellt und der Minderung des Kindsunterhaltes, von dir freiwillig verursacht, nicht zustimmt hast du schlechte Karten. Schließlich weist du nicht erst seit gestern, dass dir dein Job nicht wirklich Spass macht. Vorher Geld genau dafür ansparen wäre wohl die mögliche und fairere Vorgehensweise gewesen. Es kommt auf den Bearbeiter beim Jugendamt (Beistandsschaft) an ob sie weiterhin mit deinen alten fiktiven Gehalt rechnen oder nicht. Denn du hast wissentlich aller Konsequenzen diese Problematik herbei geführt. Wahrscheinlich wird dir auferlegt werden einen Nebenjob anzunehmen um wenigstens den Mindesunterhalt leisten zu können. Die Differenz zum Kindsunterhalt bei 2500€ Nettoeinkommen werden als Schulden auflaufen die du tilgen musst. Ich kann die Mutter absolut verstehen, dass sie mit weniger Unterhalt nicht einverstanden ist. Schließlich verringern sich die Kindskosten auch nicht sondern erhöhen sich. Als verantwortungsvolles Elternteil sollte Mann die Konsequenzen seiner Handlung bis zum Ende überlegen und nicht nur bis um die erste Ecke.


Sue_Ellen

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du bist praktisch zahlungsunfähig, dann beantragt die km unterhaltsvorschuss und du zahlst es eben zurück. so dürften alle zufrieden sein.


Pamo

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Sue Ellen, warum sollte die KM mit dem mickrigen Unterhaltsvorschuss zufrieden sein, wenn der KV sich vorsätzlich arm gemacht hat? UHV ist doch nur eine Notlösung. Not gab es hier aber nicht. Der KV hat nur die eigenen Bedürfnisse denen seines Kindes vorangestellt.


Daffy

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@Pamo: Was soll die KM denn tun? Dem Vater die Ausbildung verbieten? Eisenkugel an den Fuß? Den alten Job wird der Vater wohl gekündigt haben; insofern, wenn kein Vermögen da ist... Im Übrigen - auch in einer Beziehung soll es vorkommen, dass es finanziell eng wird, weil der/die Verdiener sich beruflich umorientiert/umorientieren; bei Selbstständigkeit kann es extrem knapp werden. Das darf man tun, und der Partner kann sich ggf. auf den Kopf stellen und mit den Beinen strampeln. Mag sein, dass die Rechtslage eine andere ist bei getrennt Lebenden; ich weiß nur nicht, wie man das durchsetzen will. Der Vater kann auch komplett aufhören zu arbeiten.


sunshine59

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@Daffy Dann muss der AP einen Nebenjob machen um nur den Kindsunterhalt zu erwirtschaften. Ganz einfach (Ironie off)


Sue_Ellen

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ich mag daffy, sie bringt es auf den punkt, genau SO ist es! die km bekäme 236€ uhv oder uvg. mit 2500 netto hätte der ap 360€ unterhalt zahlen müssen, aktuell könnte er mit viel liebe etwa 150€ zahlen. dann geb ich doch jetzt erst mal ruh, nehme die 236€ und warte, bis der kv normal verdient. sehr löblich, dass der ap seine berufliche situation verbessern will. wenn jetzt das bürgergeld kommt, braucht er nichts mehr arbeiten. daffy hat sehr recht. ich würde es so machen.


Pamo

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Da fehlt aber noch die erhöhte Erwerbsobliegenheit, trotzdem er bereits Tatsachen geschaffen hat. Die Einkommensminderung war doch kein Schicksalsschlag, er kann einen Nebenjob machen.


Sue_Ellen

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ich lache laut! rofl hieß das mal! wie würdest du eine person dazu zwingen, einen nebenjob zu machen??? man muss die leut (auch die väter!) doch leben lassen! die erhöhte erwerbsobliegenheit ist reinste theorie, das kriegt man nicht gebacken, wenn der hugo:in nicht will. einem nackerten kannst net in die tasch glangen.


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