Deborah
Hallo Frau Bader, Kann der Kindsvater mir vorschreiben, wie lange ich mit unserem gemeinsamen Kind (2 Jahre) in den "Urlaub" fahre, unabhängig davon, ob man ein gemeinsames Sorgerecht hat oder nicht? (ich habe das alleinige Sorgerecht) - ich fahre 2x im Jahr meine Eltern besuchen hier in Deutschland, sie wohnen 500 km weit weg.. Durch die Entfernung und die wenigen Besuche fahre ich normalerweise für 2-3 Wochen am Stück dort hin, damit es sich lohnt. Der Kindsvater meinte ich dürfte dass nicht, da er sonst seinen Umgang nicht bekommt, aber dass würde ja heißen ich darf nirgends mehr hin fahren, zudem haben meine Eltern ja auch ein Recht darauf ihr Enkel Kind zu sehen? - muss ich mir also Gedanken machen oder mir vorschreiben lassen, wie lange ich wohin fahre? LG
Hallo, halte ich für unproblematisch. Da kann er IHnen nichts vorschreiben, drei Wochen Urlaub sind nicht ungewöhnlich. Aber man kann es ja so regeln, dass er auf jeden Fall am letzten WE vor und am ersten WE nach dem Urlaub Umgang hat. Und vllt noch einmal außer der Reihe/ etwas länger. Liebe Grüße NB
cube
Gibt es eine Umgangsvereinbarung und/oder Ferienregelung?
cube
Der KV hat in so fern Recht, als dass du damit eben nicht den Umgang verringern darfst, also ausgefallene Umgänge eben nachgeholt werden müssen. Allerdings kann man das ja auch geschickt regeln. Wenn du zB 3 Wochen zu deinen Eltern willst und direkt im Anschuss an ein Umgangwochenende fährst und so zurück kommst, dass letztendlich nur 1 WE nachgeholt werden muss, wird er dagegen kaum etwas unternehmen können. Fährst du aber absichtlich so, dass innerhalb der 3 Wochen gleich 2 Wochenenden der Umgang nicht stattfinden kann, ... könnte sein, dass er dagegen vorgehen könnte. Aber wie gefragt: gibt es eine Umgangsregelung? Sieht er eure Tochter nur am WE oder auch innerhalb der Woche? Dann würden ja zB deutlich mehr Umgänge ausfallen und nachgeholt werden müssen. Fährst du zu den 2 Urlauben bei deinen Eltern auch nochmal woanders hin in Urlaib und bist 2 Wochen weg?
Deborah
Es gibt keine offizielle Umgangs Vereinbarung, der KV hat 1x die Woche Umgang für 3-4 Stunden (ihm reicht die zeit angeblich wiederum aus, ich lasse ihn da nämlich frei entscheiden) Ich fahre normalerweise auch nur diese 2x im Jahr zu meinen Eltern, ich informiere ihn aber auch rechtzeitig darüber, wenn ich fahre (mit der Bahn) schaue ich halt wie es vom Fahrpreis her ist und nehme dann den Tag, an dem es preislich passt für die Hin u. Rückfahrt, da die Entfernung nicht immer billig ist.. Es fallen halt 2x Umgänge aus klar, aber er pocht auf seinen Umgang 1x die Woche, da wird nix nachgeholt - alles nach seiner Nase, daher stelle ich mir halt die Frage, ob ich überhaupt noch irgendwo hin darf, kann ja nicht sein
Deborah
Was ich noch vergessen habe hinzu zu fügen.. Der KV fährt allerdings auch desöfteren weg, sodass Umgänge automatisch von ihm aus wegfallen, dass ist dann komischerweise in Ordnung (da wird auch nichts nachgeholt) .. Aber Wehe ich fahr 2x im Jahr weg
desireekk
Grundsätzlich sind 2-3 Wochen eine normale Urlaubszeit, also nicht unverhältnismäßig. Davon ab: Es geht nicht darum dass der Vater zeit mit dem Kind hat, sondern dass das Kind Zeit mit dem Vater hat. Und davon so viel wie möglich (steht im Gesetz). Generell geht es immer primär um die Rechte des Kindes, nicht um deine oder die des Vaters. Daraus folgt: wenn Du mit dem Kind zu den Eltern fährst: wann6wie kannst Du dem Kind ermöglichen die Zeit nachzuholen? DARUM geht es am Ende. Weitere Anmerkung: ich bin dem Vater meiner Kinder ziemlich auf die Füße gestiegen dass ein paar Stunden pro Woche i. d. R. NICHT eine gute Bindung herstellen bzw. festigen, dazu gehört mehr. Verbieten kann dir der KV nichts, aber dem Kind zuliebe sollte eine gute Lösung gefunden werden, nicht für Euch erwachsene. Alles Gute D
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