alfaGTA
Guten Tag, mein Ex-Partner und ich haben für unsere 5-jährige Tochter das gemeinsame Sorgerecht. Eine Umgangsregelung mit dem Vater gibt es bisher nicht, er arbeitet im Ausland und kommt aller paar Wochen in die Heimat, wo er dann seine Tochter meistens im Rahmen eines Besuchs bei seinen Eltern sieht. Durch die enge Bindung zu den Großeltern väterlicher- sowie mütterlicherseits, ist sie letztes Jahr erstmals jeweils eine Woche mit beiden Großeltern verreist. Auch dieses Jahr verbrachte sie bereits einen einwöchigen Urlaub mit den Großeltern väterlicherseits, bei dem auch der Vater mit war, in Tunesien. Ende Juni ist wieder ein einwöchiger Urlaub mit meinen Eltern, also den Großeltern mütterlicherseits, an die deutsche Ostsee geplant. Diesen möchte er nun vereiteln, da ich versäumt habe, seine Zustimmung einzuholen, dass sie mit meinen Eltern verreisen darf. Er sagte, er hätte davon nichts gewusst, obwohl bei der Ferienreise mit seinen Eltern mündlich zuvor mit mir abgeklärt wurde, dass sich die beiden Urlaube nicht überschneiden. Kann der Kindsvater seine Zustimmung für diesen Urlaub verweigern? Freundliche Grüsse Stephanie Matthes
Hallo, Sie haben eigentlich drei Möglichkeiten - einfach machen - das Jugendamt zur Vermittlung einschalten - gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Nettes Exemplar. Du erlaubst es dass seine Eltern das Kind mit ins Ausland nehmen und Deine dürfen nicht an die Ostsee ? Solange es seinen Umgang nicht belastet kann das Kind auch 5 Wochen mit Deinen Etern verreisen.
alfaGTA
Hallo Sternenschnuppe, ja das ist auch meine Auffassung, aber ich möchte auf Nr. sicher gehen. Leider ist er zu vielem fähig, wenn es darum geht, mir irgendwelche Steine in den Weg zu legen. Meine Kleine freut sich riesig auf den Ostsee-Urlaub (auch der in Tunesien hat ihr sehr gefallen) und ich wüsste nicht, warum ihr das verwehrt bleiben sollte... Viele Grüsse Stephanie
Sternenschnuppe
Du hast die Alltagssorge ! Würde lediglich drauf achten dass es die seltenen Umgänge nicht behindert und ansonsten gar nicht groß thematisieren. Wenn er anruft und das Kind sprechen will , Handynummer der Oma geben,Kind ist mit Oma und Opa unterwegs, freut sich sicherlich über einen Anruf. Er merkt Deine Unsicherheit, das gibt ihm eine Macht die ihm nicht zusteht. Nett lächeln und ihm sagen er kann sich gern um einen Termin beim Jugendamt bemühen, wäre auch in Deinem Interesse, Kind braucht ihn und alle paar Wochen wäre eher suboptimal. Schlag ihn mit seinen eigenen Waffen, und immer freundlich dabei sein. Wenn er merkt dass es nach hinten losgeht, dann wird er die Zickerei schnell lassen.
alfaGTA
WIr waren bereits vor Gericht, weil ich mit meiner Tochter zu meinem Lebensgefährten in die Schweiz ziehen möchte. Kindsvater lebt und arbeitet auch in der Schweiz, demnach ideal für einen regelmässigen Umgang, er war allerdings gegen den Umzug. Vor Gericht hat er dann zugestimmt unter der Massgabe, dass dann eine Umgangsregelung festgelegt wird. Komischerweise hatte ich ihm das gleiche aussergerichtlich angeboten, was er aber abgelehnt hat. Nun wurde eine Umgangsregelung festgelegt, die aber erst ab dem Tag gilt, ab dem wir in die Schweiz ziehen (das findet nächsten Monat statt). Bis dahin ist noch Chaos pur, was einen sog. "Umgang" betrifft...
Sternenschnuppe
Aber das ist doch super dann. Augen zu und durch :-) Und weiterhin, DU hast die Alltagssorge und solange der Urlaub mit Oma und Opa keinen Umgang verhindert, kann er sich auf den Kopf stellen. Vor Gericht gegangen, mit welchem Argument ? " Hilfe, mein Kind zieht in mein Land, ich könnte es öfter sehen als jetzt. Bitte verhindern sie das Herr Richter ? "
alfaGTA
Nein, ich bin selbst vor Gericht gegangen, da wir ja in die Schweiz ziehen wollten und er es uns verwehren wollte. Die Richterin hat uns auch gefragt, warum wir eigentlich dort im Sitzungssaal sitzen :) Meine Kleine kommt absolut super mit meinem Freund klar und sie geht auch noch nicht zur Schule und hat noch genügend Eingewöhnungszeit.
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