Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Sehr geehrte Frau Bader , Im August war ich mit dem Kindesvater vor Gericht, weil es um das gemeinsame Sorgerecht ging für unseren Sohn. Das Sorgerecht verblieb bei mir und der Fall wurde ruhend gestellt. Der Kindesvater sollte einen Abstinenznachweis erbringen und den Kurs Kind im Blick belegen . Bis heute habe ich keinen Abstinenznachweis erhalten von dem Kindesvater stattdessen nur Forderung mir gegenüber. Den letzten Umgang musste ich zum Schutz von unserem Sohn verbieten, da der Kindesvater mir nicht sagen wollte, wo er mit ihm hin möchte. Da er in der Vergangenheit ein großes Alkoholproblem hat oder hatte, was auch vor Gericht belegt wurde.Er soll mir Abstinenznachweise belegen, die ich bis heute nicht erhalten habe. Stattdessen bekomme ich dauerhaft böse Nachrichten von ihm zu ganz anderen Themen. Das Jugendamt habe ich in Kenntnis gesetzt, dass auch unter anderem mein Sohn nach den Umgängen sehr anhänglich sei nachts schlecht schläft und ohne mich dann nicht mehr zur Ruhe kommt. Heute war der Kindesvater beim Jugendamt. Ich konnte den Termin leider nicht wahrnehmen, da mein Sohn erkrankt ist und meine Betreuung benötigte. Nun schrieb mir der Kindesvater, dass ein Plan erstellt wurde oder er einen Plan erstellt hat mit einer Ausweitung eines Umgangs, wo ab Januar schon ganze Wochenenden durch ihn geplant sind. Genau wie ab 2024 das ganze Weihnachtsfest . Da er am 23. Dezember den Umgang hat, schlug ich vor, Weihnachten vor zu ziehen, um mit dem kleinen vor zu feiern, da wir zur unserer Familie fahren, die nicht in unserer Nähe wohnt . anmerken möchte ich auch, dass ich noch ein Kind habe, was natürlich mit seinem kleinen Bruder auch seine Zeit verbringen möchte der Kindesvater sogar den Geburtstag meines großen Sohnes verplant hat und da Umgang mit unserem gemeinsamen Kind wünscht . Nun ist meine Frage, obwohl der Vater mir weder Abstinenznachweis erbracht hat noch den Kurs Kind im Blick belegt muss ich mich darauf einlassen, dass ich unseren Sohn ab Januar für ganze Wochenenden abgeben muss und er schon das ganze Weihnachtsfest 2024 für sich verplant hat? Mit freundlichen Grüßen

von Rita1988 am 26.10.2023, 15:48



Antwort auf: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Hallo, es ist schwer, hierzu etwas zu sagen ohne den richterlichen Beschluss und die Hintergünde zu kennen.Ging es in dem Verfahren um Sorgerecht oder Umgang? Üblicherweise muss der KV den Nachweis dem JA bringen, nicht der KM. Haben Sie da mal nachgefragt? Wenden Sie sich am besten an die Kollegin/ den Kollegen, der Sie im Verfahren vertreten hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2023



Antwort auf: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Doof gelaufen. Wenn der Richter vor Gericht das jetzt so festgelegt hat, ja dann muss du dich daran halten. Du hättest, wärst du dort gewesen, Einwände vorbringen können. Dann wären diese sicherlich berücksichtigt worden.

von Neverland am 26.10.2023, 16:32



Antwort auf: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Das Jugendamt hat dir nichts zu sagen, aber diese werden vor Gericht befragt. Wie das dann dort ankommt, wenn sie dir mangelnde Mitarbeit unterstellen, kann niemand sagen. Ausserdem kann es ja sein das der Vater die geforderten Sachen beim Jugendamt eingereicht hat. Ich würde dort also nett und höflich anfragen. Alkoholiker haben auch so etwas wie Welpenschutz, die sind krank, da muss man Nachsicht walten.

von Neverland am 26.10.2023, 16:44



Antwort auf: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Es ging um das Sorgerecht da aber unter anderem auch ein Gewaltschutz Alkohol und mangelnde Kommunikation seiner Seite bestand durch Drohung mir gegenüber habe ich das Sorgerecht behalten . Der Beschluss besagt das er mir die Abstinenz Nachweise erbringen muss aber es ist nie was von ihm gekommen er nimmt an dem Kurs auch nicht teil ich im Gegensatz zu ihm Belege den Kurs Kind im Blick da es eine tolle Sache ist meiner Meinung nach . Das Problem ist das ich bei der Frau vom JA heute nicht durch gekommen bin er war so weit ich weis gestern sogar persönlich dort , er ist ein sehr guter Schauspieler und erzählt viele Lügen er ist ein Narzisst und macht uns mehr als das Leben schwer. Natürlich ist Alkohol lügen und Drohungen so wie es scheint kein Grund aber mir geht es nur darum zu wissen ob ich mich wirklich darauf einlassen muss unseren Sohn über Nacht abzugeben wenn diese Nachweise nicht erbracht wurden . Ich habe Angst später schlecht da zu stehen , ich sorge mich aber auch einfach nur um das wohl meines Kindes und er soll auch Kontakt zum Vater haben aber er macht es so wie es ihm passt und mir kommt es so vor als würde damit überall durchkommen.

von Rita1988 am 27.10.2023, 11:54



Antwort auf: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Du weißt doch gar nicht, ob Dir der Kindesvater die Wahrheit sagt. Der kann ja viel erzählen. Ich kann mir nicht vorstellen dass das JA ohne Abstinenznachweis und ohne dass Du dabei bist bei Vorlage eines Gerichtsbeschluss eifrig Pläne macht. Wenn er andere anlügt, wieso dann nicht auch Dich?

von Schru am 27.10.2023, 14:47



Antwort auf: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Das Jugendamt entscheidet gar nichts! Was ich machen würde? Pro aktiv begleiteten Umgang beim Gericht beantragen. Damit das Kind Umgang mit dem Vater haben kann, welchen Du selbstverständlich begrüßt. Mache so schnell wie möglich einen Termin beim Jugendamt. Frage ob sie dies begleiten würden oder Dir Stellen nennen können die dies anbieten. Frage nach ob sie Dir bestätigen können dass er die Nachweise erbracht hat. So förderst Du den Umgang nachweislich. Sicherst das Kind aber ab.

von Sternenschnuppe am 27.10.2023, 14:53



Antwort auf: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Das sind doch noch völlig ungelegte Eier. Außerdem wie genau sollen diese Abstinenznachweise aussehen - dazu muss ja was im Urteil stehen. Ich würde den Vater jetzt erst mal auflaufen lassen und mir selbst Gedanken machen, wie ich mit diesem Verhalten besser umgehen kann. Abstinenznachweise: nachfragen und vor allem klären, wie die ausschauen. Auch die Umgangsregelung muss ja geklärt werden, wie oft und in welchem Umfang - Vorschläge kann er viele machen, ohne deine Zustimmung, kann aber auch das JA nicht so viel machen. Notfalls kommt das dann abermals vor Gericht und dann muss der Vater sich erst mal erklären (warum er den Kurs nicht besucht hat und wieso er die Abstinenznachweise nicht vorlegt). Warum sollte dir irgendwas negativ ausgelegt werden? Eine gute Anwältin für Familienrecht wird dich da auch entsprechend vertreten und das Ganze darstellen. Du befolgst aktuell nur die Auflagen des Gerichts und schützt dein Kind - wenn jetzt infolge von einem Rückfall deines Partners wirklich mal was passiert, dann könnte man genau andersherum argumentieren und sagen, aber warum haben Sie sich nicht an die Auflagen gehalten? Du hast doch vom Gericht schon einmal gute Nachrichten erhalten: du behältst das alleinige Sorgerecht, klingt danach, als wenn das Gericht schon gut einschätzen kann, wie der Ex tickt. Ich würde auch alle Kommunikation mit deinem ex erstmal nur über dritte regeln. Ist nach deiner Vorgeschichte auch nicht deine Baustelle. Eventuell kann auch eine Familienhilfe installiert werden, da ein Elternteil suchtkrank ist. Der Vater meines Kindes ist auch Suchtkrank und psychisch instabil, der hätte aber aus Angst nicht mal den Weg zum JA oder Familiengericht geschafft. Ich habe leider auch viel psychische Gewalt nach der Trennung erfahren - eine einstweilige Verfügung erwirkt und bin zwei Jahre später noch mal auf den Vater zugegangen - weil er zumindest zum Kind immer wieder versucht hat Kontakt aufzunehmen. Aktuell arbeiten wir gut zusammen, wir haben beide unsere Baustellen, aber der KV liebt sein Kind, auch wenn er vllt nicht immer so kann wie er gerne würde. Und vor allem Versuch externe Hilfen einzufordern, damit es nicht ständig zu Ärger und Streit zwischen euch eltern kommt - meist benehmen sich dann auch die Väter, wenn sie merken, dass auch Fachkräfte ein Blick auf Kind und familie haben! Alles Gute für euch!

von JakobsMutti am 27.10.2023, 14:57



Antwort auf: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Wow vielen lieben Dank für so viele Antworten, es beruhigt mich schon das ich nichts falsch mache. Es ist einfach eine sehr schwierige Geschichte, ich war immer im Kontakt mit der Frau vom Jugendamt (Gerichtshilfe) bis er sich mit ihren Vorgesetzten in Verbindung gesetzt hat dann kam von ihr nur naja ich werde ja einschätzen können ob er Alkohol getrunken hat und wir sollen und einfach an den Beschluss halten . Nun war er gestern da allein und ich mache mir so meine Gedanken was er da wieder den Menschen erzählt hat , er sendet mir ein Jahresplan wo er den kleinen an ganzen Wochenenden haben möchte und betont noch das er die Sache außergerichtlich klären möchte . Erscheint mir auch sehr komisch die Person die mir immer mit Anwalt und Gericht droht möchte nun plötzlich eine außergerichtliche Einigung . Diese Situation ist sehr sehr schwierig weil er ein sehr guter Schauspieler ist und gut Menschen manipulieren kann , er hat es mit mir Jahre lang geschafft . Nur mir wurde dann vom Jugendamt immer gesagt das was er mit mir gemacht hat nichts mit meinem Sohn zutun hat was mir ja klar ist er soll ja auch sein Kind sehen aber es gibt halt einen Beschluss und diesen befolgt er nicht . An dem Kurs Kind im Blick sagte er : er könnte diesen Kurs nicht belegen da keine Plätze frei wären und er würde zu einer Psychologin gehen die würde ihm auch etwas ausstellen , das sind alles seine Geschichten ob was wahres dran ist , das weis niemand .

von Rita1988 am 27.10.2023, 15:45



Antwort auf: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Ist der Umgang denn überhaupt gerichtlich geregelt? Wenn ja, was steht da genau drin?

von Sternenschnuppe am 27.10.2023, 21:35



Antwort auf: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Das Gericht hat einen Umgang alle 14 Tage Samstags 10-18 Uhr geregelt eine Ausweitung so meinte meine Anwältin damals sollen wir bzw können wir über das Jugendamt machen . So nun einige Zeit konnte ich die Frau vom JA immer anrufen und sie war sehr lieb zu mir da der KV auch vor ihr mal ausgeflippt ist das er sich an mir Rächen wird und ich ihn jetzt richtig kennenlerne soweit so gut bis er den Vorgesetzten von ihr angerufen hat seitdem ist alles anders , ich habe gestern 3 Std versucht diese Frau anzurufen vom JA und habe sie einfach nicht erreicht . Ich bin einfach ratlos da ich weis er ist zu allem fähig , ihm geht es nicht um unseren Sohn ihm geht es um Macht , jeder der Narzissten kennt weis was ich meine . Er soll ja Umgänge haben keine Frage aber doch keine Übernachtung da er 150 km von uns entfernt wohnt macht es mir schreckliche Sorgen vorallem wenn er noch rum prallt das er mit 300 über die Autobahn gefahren sei und ich Bilder in seinem Status gesehen habe , ich habe einfach Angst . Es ist eine sehr schwierige Situation und auch ein sehr schwieriger Fall und ich weis, nicht jeder kann mir hier ein Rat geben aber ich weis nicht mehr weiter wie ich mich zu verhalten habe .

von Rita1988 am 28.10.2023, 09:21



Antwort auf: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Bei Samstags 10-18h ist doch gar keine Übernachtung vorgesehen. Eine Ausweitung scheint mir erst dann vom Gericht gemeint, wenn er die Abstinenznachweise beibringt. Tut er doch nicht - unabhängig von seiner Begründung. Was macht er denn samstags von 10-18h bisher mit dem Kind? Wo sind die da?

von Pamo am 28.10.2023, 09:54



Antwort auf: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Also wenn er den kleinen holt unternehmen die beiden hier in der Stadt was , da ich eine Fahrt nicht erlaubt habe bis jetzt da mir die Abstinenz Nachweise fehlen . Mir wurde nur gesagt eine Ausweitung dann durch JA oder wir selber aber da mir keine Nachweise vorliegen habe ich ihm ehrlich gesagt auf die Nachricht von vor paar Tagen nicht konkret geantwortet. Für mich kommt es tatsächlich nicht in Frage zumal er noch entschieden hat nächstes Weihnachten soll der kleine ganz bei ihm sein nur weil ich dieses Jahr keine Fahrt zugestimmt habe und sein Umgang am 23.12 sei so könnte er das Fest vorziehen und ggf. falls der Nachweis vorliegt auch zu seiner Familie fahren , nun kam er vielleicht durch das JA auf die super Idee das mein Sohn nächstes Jahr dann ganz bei ihm ist , da ich aber noch ein Sohn habe wäre das total traurig für beide Kinder getrennt Weihnachten zu verbringen .

von Rita1988 am 28.10.2023, 13:22



Antwort auf: Kindesvater erfüllt Auflagen nicht , muss ich trotzdem zustimmen ?

Du kannst doch ganz freundlich antworten: "Sobald die Abstinenznachweise vorliegen, können wir Pläne machen. Bis dahin ist das kein Thema, das Sinn macht."

von Pamo am 28.10.2023, 14:22



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