Muss der eigentliche AG zustimmen wenn ich im 3 Elternzeit Jahr woanders arbeite

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss der eigentliche AG zustimmen wenn ich im 3 Elternzeit Jahr woanders arbeite

Liebe Frau Bader, ich habe gerade meine Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängert, da ich nicht weiß wie meine Tochter auf die Eingewöhnungszeit im Kindergarten reagiert und wie lange es dauert bis ich sie dort mit ruhigem Gewissen allein lassen kann. Mein AG hat ohne Probleme zugestimmt. Würde gerne wissen ob ich wenn meine Tochter im Kindergarten integriert ist bei einem anderen Arbeitgeber geringfügig arbeiten darf (wenn ja, bis zu wie viel Std?) und ob ich meinen jetzigen Arbeitgeber darüber informieren muss. Ich bin vor der Geburt meiner Tochter 300km weg gezogen und bis jetzt hat es mit einer Versetzung in eine Filiale hier noch nicht geklappt, was auch ein Grund für die Verlängerung der EZ war. Mein jetziger Arbeitgeber hat somit eh nichts mehr von mir.

von Soohie am 10.12.2019, 15:57



Antwort auf: Muss der eigentliche AG zustimmen wenn ich im 3 Elternzeit Jahr woanders arbeite

Hallo, Sie dürfen bis zu 30 Std/Wo arbeiten, der alte AG muss gefragt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2019



Antwort auf: Muss der eigentliche AG zustimmen wenn ich im 3 Elternzeit Jahr woanders arbeite

Während der EZ darfst du max. 30 Std/Woche arbeiten. Dein aktueller AG muss einer Arbeit bei einem anderen AG zustimmen. Das du 300 km weit weg gezogen bist ändert ja nichts daran, dass du mit deinem AG immer noch einen Vertrag hast.

von cube am 10.12.2019, 16:00



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