Liebe Frau Bader, ich habe gerade meine Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängert, da ich nicht weiß wie meine Tochter auf die Eingewöhnungszeit im Kindergarten reagiert und wie lange es dauert bis ich sie dort mit ruhigem Gewissen allein lassen kann. Mein AG hat ohne Probleme zugestimmt. Würde gerne wissen ob ich wenn meine Tochter im Kindergarten integriert ist bei einem anderen Arbeitgeber geringfügig arbeiten darf (wenn ja, bis zu wie viel Std?) und ob ich meinen jetzigen Arbeitgeber darüber informieren muss. Ich bin vor der Geburt meiner Tochter 300km weg gezogen und bis jetzt hat es mit einer Versetzung in eine Filiale hier noch nicht geklappt, was auch ein Grund für die Verlängerung der EZ war. Mein jetziger Arbeitgeber hat somit eh nichts mehr von mir.
von Soohie am 10.12.2019, 15:57