Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss Arbeitgeber Elternzeit zustimmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss Arbeitgeber Elternzeit zustimmen?

Felicia12

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Sehr geehrte Frau Bader, muss der Arbeitgeber eigentlich dem Antrag auf Elternzeit zustimmen oder wenigstens den Eingang des Antrages bestätigen? Beides hat er seit Längerem nicht gemacht. Ich habe ein Faxprotokoll, das mir den Zugang meines Antrages auf Elternzeit beim AG bestätigt. Kann ich nun einfach der Arbeit fernbleiben oder muss den AG nochmal an eine kurze Stellungnahme erinnern? Vielen Dank und viele Grüße


Sternenschnuppe

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Muss er nicht. Es ist kein Antrag sondern nur eine Meldung. Er kann eh nur abnicken.


Mitglied inaktiv

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Es ist kein Antrag sondern eine Meldung. Insofern, nein, er muss nicht explizit zustimmen. Für den Antrag zum Elterngeld braucht man aber zumindest bei unserer Antragsstelle eine Bestätigung darüber, wie lange man EZ beantragt hat. Wäre also gut, wenn der AG zumindest das irgendwann bestätigen würde. Wenn man einen Nachweis über die rechtzeitige Abgabe hat ist immer besser, dann kann sich der AG nicht rausreden, man hätte nicht pünktlich beantragt. LG Lilly


SumSum076

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Meiner Interpretation nach, sollte der AG die EZ zumindest bescheinigen. Gruß Sabine § 16 Absatz 1, ca. Satz 6 BEEG: "Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen."


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