Muss der Arbeitgeber einem Minijob während der Elternzeit zustimmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss der Arbeitgeber einem Minijob während der Elternzeit zustimmen?

Hallo Frau Bader, Ich bin gerade etwas verzweifelt und weiss nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Ich habe folgendes Problem: Ich befinde mich gerade in Elternzeit und möchte einen Minijob auf 450€ Basis antreten. Vor der Elternzeit übte ich eine technischen Beruf aus. Nun möchte ich gerne im Einzelhandel Regale einräumen oder ähnliches. Leider hat mein "alter" Arbeitgeber meinen Wunsch nicht zugestimmt. Er möchte, dass ich bei ihm arbeite und den ruhenden Arbeitsvertrag wieder aufleben lasse. Das ist leider nicht möglich, da wir in der Zwischenzeit umgezogen sind (100 km weiter weg) und ich nur abends oder am Wochenende arbeiten kann, wenn mein Mann zu Hause bei dem Kind ist. Wie soll ich nun weiter vorgehen um doch etwas Geld verdienen zu können ohne meine Elternzeit beenden zu müssen. Muss der Arbeitgeber einem Minijob, der nicht in Konkurrenz steht, zustimmen? Was kann passieren, wenn ich eine Minijob ohne der Zustimmung des Arbeitgebers annehme? Leider ist diese Firma nicht sehr kooperativ und sie möchten mich am liebsten kündigen bzw. los werden. Ich hoffe Sie haben eine Tipp für mich, was ich weiter tun kann. Vielen Dank und schöne Grüße

von mümo am 25.08.2017, 22:26



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber einem Minijob während der Elternzeit zustimmen?

Hallo, genau genommen wenn Sie die Arbeit bei dem alten Arbeitgeber doch sowieso nicht mehr aufnehmen können. Trotzdem darf er die Tätigkeit mit dem Minijob nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe genannt werden können, d.h., ein Mitbewerber vorliegt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2017



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber einem Minijob während der Elternzeit zustimmen?

Hi! Das Problem hat ihre euch mit Umzug leider selbst geschaffen. Dein AG bietet dir ja an, bei ihm während der EZ zu arbeiten - er muss unter dieser Voraussetzung nicht zustimmen, dass du woanders arbeitest. Dass die Entfernung nun zu groß ist, ist nicht sein Problem. Nimmst du ohne Zustimmung einen an, kommt es darauf an, was in deinem Vertrag für diesen Fall steht (Kündigung, Konventionalstrafe ...)

von cube am 28.08.2017, 10:36



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