Kan man betreuten Umgang hinterher doch noch zustimmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kan man betreuten Umgang hinterher doch noch zustimmen?

Hallo Frau Bader es geht um Folgendes. Meine Freundin hat ein Baby 8 Monate alt. Sie ist vom Kindsvater getrennt schon in der Schwangerschaft. In der Schwangerschaft wurde sie von ihm bedroht, beleidigt usw. Es kam auch letztlich wegen Sexueller Belästigung die der Kindsvater begann zur Anzeige. Nun gab es ein termin beim JA in dem Betreuter Umgang stattfinden sollte. Das wollte meine Freundin aber nicht WEIL sie Angst vor dem Kindsvater hat. Sie hat einfach Angst um ihr Kind. Nun fragt sie sich aber ob es bei Gericht möglich ist das der Kindsvater zu ihr nach Hause kommt um sein Kind zu sehen? Ginge das troz des abgelehnten betreuten Umgangs seitens der Mutter trozdem noch? Ihre Begründung war sie hat Angst das das Gericht ein umgangspfleger bestellt und dieser das baby dann ohne sie immer abholt. Das baby würde sich tot schreien da es stark fremdelt. Achso den umgang würde dann zuhause die Oma begleiten falls dies möglich ist. LG und tut mir leid das so lang geworden ist ich habe versucht mich kurz zu halten. P. S. Der KV ist vorbestraft und es besteht eine kindeswohlgefärdung.

von Luana14 am 23.08.2020, 15:39



Antwort auf: Kan man betreuten Umgang hinterher doch noch zustimmen?

Hallo, das Kind, auch wenn es noch klein ist, hat Anspruch auf einen Umgang mit seinem Vater. Nicht umgekehrt. Und es ist wichtig, dass man diesen auch schon in frühen Jahren beginnt, damit beide einander kennen lernen. Bei einem Kind in diesem Alter wird man sowieso nicht ewig langen Umgang vereinbaren, sondern lieber mehrmals die Woche kurz. Sie könnte zum Beispiel 2 Tage die Woche vereinbaren, in denen er 2 Stunden mit dem Kind auf den Spielplatz oder ähnliches geht. Es ist nicht sinnvoll, den Umgang in der Wohnung der Mutter auszuüben. Sollte tatsächlich begründete Gefahr bestehen, dass das Kindeswohl bei der Ausübung des Umganges gefährdet ist, kann das Jugendamt auch betreuten Unterhalt anordnen. Es wird die Mutter aber ganz realistisch betrachtet nicht weiter bringen, wenn sie den Umgang komplett verweigert. Bei mir häufen sich in der letzten Zeit Fälle in der Kanzlei, bei denen dies zu einem Gutachten der Erziehungsfähigkeit der Mutter geführt hat. Denn die Mutter soll die Interessen ihres Kindes in den Vordergrund stellen und wichtig für das Kind ist eben der Umgang mit dem Vater. Bei einem ganz aktuellen Fall, den ich neu übernommen habe, hat das ablehnende Verhalten der Mutter sogar dazu geführt, dass die Gutachterin zu dem Ergebnis gekommen ist, sie ist nicht geeignet, das Kind adäquat zu betreuen. Da muss ich jetzt heute an das Oberlandesgericht eine Begründung schreiben, warum sie es doch ist. Sonst wird das Kind, das sein Leben lang bei der Mutter gewohnt hat, zum Vater ziehen müssen. Zusammenfassend muss man also sehen, dass man den Umgang im Sinne von allen Beteiligten zufriedenstellend geregelt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.08.2020



Antwort auf: Kan man betreuten Umgang hinterher doch noch zustimmen?

Hallo, vielleicht sollte Deine Freundin mal darüber schlafen und ernsthaft überlegen, ob sie im geschilderten Fall den Kindsvater wirklich in ihrer Wohnung haben will. Das JA (oder auch andere Stellen, aber da wissen andere mehr) berät dich in so einem Fall. Viele Grüße

von Mamamaike am 23.08.2020, 18:42



Antwort auf: Kan man betreuten Umgang hinterher doch noch zustimmen?

besteht gemeinsames Sorgerecht?

von la-floe am 23.08.2020, 18:53



Antwort auf: Kan man betreuten Umgang hinterher doch noch zustimmen?

Der KV hat ein Recht auf Umgang mit dem Baby. Nur schwerwiegende Gründe, die das Kindeswohl gefährden, schließen den aus und das lese ich nicht raus. Vorstrafen etc. sind kein Argument gegen Umgang. Das JA hat begleiteten Umgang vorgeschlagen, welches die KM abgelehnt hat. Wie wollte das JA den begleiteten Umgang stattfinden lassen? Sie schreiben von Gericht. Gibt es dazu schon einen Termin? Den Umgang im zuhause der KM stattfinden zu lassen im Beisein der Oma (Mutter der KM nehme ich an?) finde ich nicht gut, weil die Oma voreingenommen ist. Auch wenn sie das verneint, unbewusst ist es so, denn sie würde den KV nicht positiv darstellen, weil die KM das nicht hören möchte. Daher steht die Oma zwischen "den Stühlen" und das sollte nicht so sein. Die Mitarbeiter vom JA, die den Umgang begleiten, sind geschult darauf. Ich kenne es aus meiner Zeit der Arbeit beim JA so, dass ein Elternteil das Kind zum Umgangsort bringt. Das ist ein neutraler Raum, gestellt vom JA. Je nach Situation und wie gut die Elternteile miteinander umgehen können wäre in ihrem Fall der KV schon da und nimmt das Baby entgegen und die KM geht oder die KM gibt es dem Mitarbeiter vom JA, geht und der KV kommt kurze Zeit später, so dass sich die Elternteile nicht sehen. Warum? Die negativen Stimmungen, Anspannung, gegenüber dem anderen Elternteil, übertragen sich auf das Kind. Daher ist es dann besser wenn sie sich nicht sehen. Beim Abholen ist es genauso. Später kann diese Rolle bsp. die Kita übernehmen. Während der KV Umgang mit dem Baby hat wird zuerst der Umgang in dem Raum stattfinden und das wird ausgeweitet, so dass er dann auch mit dem Baby spazieren gehen kann usw.. Natürlich ist der Mitarbeiter vom JA mit dabei, allerdings passiv, denn der KV soll für das Baby sorgen. Ich kann verstehen, dass es der KM schwer fällt das Baby an eine fremde Person zu übergeben. Sie kann das ansprechen und es kann ein Kennenlernen geben, indem die KM passiv ist und der Mitarbeiter den aktiven Part übernimmt. Dass das Kind beim Weggehen der KM weint kann normal sein, weil es das nicht möchte. Wichtig ist dann, dass sich das Kind beruhigen lässt. Die KM wird auf telefonischen Abruf sein. Das bedeutet, dass wenn sich das Kind nicht beruhigen lässt bzw. der Umgang mit dem KV nicht funktioniert, aus welchen Gründen auch immer, dass angerufen wird und sie das Kind abholen kann. Dass der Umgang von einer neutralen Person begleitet wird ist wichtig, um neutral sehen zu können, wie der Umgang zum KV ist und auch, wie der weitere Verlauf des Umganges sein kann. Die Rolle der Neutralität kann die Oma nicht übernehmen und gar nicht die KM. Die KM sollte Vertrauen gegenüber dem JA haben. Wenn sie sich verweigert bringt das dem Baby garnichts. Einzig schafft sie dadurch Zeit, aber das JA merkt das und wird das als "gegen arbeiten" werten. Das JA ist "der Anwalt des Kindes". Es ist für das Kind da und dabei spielt es eine Rolle wie die KM und KV mitarbeiten. Sie sollte sich nicht in den Weg stellen, sondern mitarbeiten, denn nur das fördert die Beziehung von sich zum Baby und besonders vom Baby zum KV. Leicht ist das nicht, denn ich lese raus, dass sie garkeinen Umgang wünscht. Die o.g. Gründe sind Ängste von ihr und nicht vom Baby zum KV. Das muss sie unterscheiden, denn wenn das JA merkt, dass sie gegen den KV arbeitet. Was sie für ihr Baby machen sollte ist immer alles mitgeben was es beim Umgang braucht. Manche meinen, dass der andere Elternteil das besorgen muss. Das ist eine Möglichkeit, aber leichter ist die andere. Durch meine Arbeit beim JA weiß ich, dass bsp. die KM das dann gegen den KV auslegt. Ich sage ihr dann, dass das nicht geht, denn das Kindeswohl soll im Mittelpunkt stehen und dadurch, dass sie dem Kind nichts mitgibt (in dem Fall u.a. ein Kuscheltier) arbeitet sie dagegen, weil das Kind leidet, weil das Kuscheltier nicht da ist. Strebt ein gemeinsames Gespräch mit dem JA an, wo KM und KV die Wünsche äußern, was sie sich vom anderen Elternteil wünschen. So wie ich lese gab es bereits ein Gespräch beim JA. Wer war dabei? Der KV auch? Worum ging es da? Nur um das Thema begleiteten Umgang? Habt Vertrauen und glaub mir, wenn das JA sieht, dass der Umgang dem Kind nicht gut tut, dann wird es den einstellen. Das passiert selten, denn meistens gibt es Wege zum Umgang, besonders wenn beide Elternteile es wollen.

von Ani123 am 23.08.2020, 19:16



Antwort auf: Kan man betreuten Umgang hinterher doch noch zustimmen?

1. Sie hat alleiniges Sorgerecht. 2. Gibt es denn die Möglichkeit das dass JA den Umgang bei ihr zuhause begleitet. Es ist so sie hat Angst das es ein umgangspfleger geben wird der ihr Baby mitnimmt. Das baby würde sich tot schreien es schreit schon fasst bis zum erbrechen wenn es bei Fremden auf den Arm kommt. Der KV hat ein Anrecht ja, nur sie würde im Nachhinein gerne so klären. Um eine außergerichtliche Einigung zu finden. Gerichtstermin gib es schon. Es gibt auch ein Verfahrensbeistand für das baby der zu einer Einigung beitragen soll. Das möchte sie auch. Nur wäre wenigstens solange das baby sich dran gewöhnt hat dabei sein. Mit 8 Monate versteht ein baby ja noch nicht warum es weggegeben wird. Wie gesagt sie hätte gerne die Einigung bei sich zuhause wo das baby in gewohnter umgebung ist. Ihretwegen kan auch das JA dabei sein das wäre ihr egal. Es besteht Kindeswohlgefärdung bei dem KV.

von Luana14 am 23.08.2020, 21:35



Antwort auf: Kan man betreuten Umgang hinterher doch noch zustimmen?

Hallo, Sie soll diese Dinge mit dem Jugendamt besprechen. Momentan wirkt die Mutter dem Jugendamt gegenüber unkooperativ, da sie den begleiteten Umgang abgelehnt hat. Hier könnte sie ihre Gründe für die Ablehnung erklären. Es gibt verschiedene Formen des begleiteten Umgangs. Ich kenne begleiteten Umgang auch so, dass dieser in den Räumen des Jugendamtes oder eines Kooperationspartners z.B. Kinderschutzbund stattfindet und beide Elternteile, zumindest die ersten Termine gemeinsam anwesend sind. Du erwähnst immer wieder die Kindeswohlgefährdung. Ist das die Meinung/Angst der Mutter oder gibt es konkrete Hinweise oder Vorfälle? Hast du da Beispiele? Weiß das Jugendamt davon? Wie reagiert es darauf? LG luvi

von luvi am 23.08.2020, 23:52



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