Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang nach 5 Jahren

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgang nach 5 Jahren

Lila82

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Der Vater meiner Tochter  möchte plötzlich nach 5 Jahren seine Tochter sehen.  Es gibt einen Gerichtsbeschluss von 2019, dieser besagt das er sie 2 mal die Woche über den Kinderschutzbund sehen darf. Er hat das Umgangsrecht nie wahrgenommen.  Hat dieser Beschluss noch seine Gültigkeit ? In dieser Form ? Sie kennt ihn nicht und er hatte damals ein Drogenproblem. Ob dies heute noch zutrifft weiss ich nicht. Ich habe auch Angst das er nach kurzer Zeit wieder weg ist was meiner Meinung nach nicht dem Kindeswohl dienen kann.  Auch in Begleitung des kinderschutzbundes hätte meine Tochter dann 2 fremde Menschen um sich rum. Hat jemand Erfahrung? 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der Kinderpsychologie wird der Umgang als sehr wichtig angesehen. Da er betreut stattfindet, spielt die Drogenproblematik eine untergeordnete Rolle. Die betreuenden Mitarbeiter können ja jederzeit abbrechen. Um zu Ihrer Frage zu kommen: Ja, der Beschluss gilt, wenn Sie ihn nicht abändern lassen. Aber auch wenn Sie wieder zu Gericht ziehen, einen Umgang wird das Kind bekommen. Gestern in einer Verhandlung hat ein Gutachter gesagt: "Ein Kind hat ein Mamabein und ein Papabein. Nur mit beiden kann es laufen." Liebe Grüße NB  


Ani123

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Wie alt ist ihr Kind? Der Kindsvater hat das Recht auf Umgang.  In ihrem Fall wird es vermutlich begleiteter Umgang sein. Machen sie einem Termin beim Jugendamt, schildern ihr Anliegen und bitten um Hilfe. Stellen sie sich nicht gegen den Umgang sondern bitten um Unterstützung bei der Umsetzung. Mithilfe des Jugendamts kann ein neuer Plan für den Umgang erstellt werden. Vermutlich gibt es, außer dem Plan zum begleiteten Umgang, Berichte, woraus hervorgeht, weshalb der Umgang begleitet stattfinden soll.  Auch wenn vor 5 Jahren der letzte Kontakt statt gefunden hat ist das kein Grund, dass dieser nicht wieder aufgenommen wird.  Fragen Sie nach, wie das Kennenlernen erfolgt. Ich kenne es, dass das Kind zuerst die Begleitperson kennenlernt bevor der erste Umgang stattfindet. Es können 2-5 Treffen vorher sein.  Sie sollten dem Kind beistehen und darin stärken, dass es das schafft.  Sie können sich auch von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen. 


Sue_Ellen

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wende dich unbedingt ans jugendamt und such dir schon mal einen anwalt für familienrecht. der vater meiner tochter kam nach 11 jahren auf die gleiche idee, da wurden haarsträubende beschlüsse gefasst, auch und vor allem gegen den wunsch des kindes.  nur ein anwalt konnte helfen, heute ist das kind fast 30 und hat ein gutes verhältnis zum vater. man muss nicht immer alles erzwingen.


Lila82

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Vielen Dank.  


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