Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt, Umgang

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt, Umgang

Banini

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Hallo Fr. Bader,   der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht.    Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem Unterhalt entgegenkomme, wenn er mir genauso mit dem Umgang entgegenkommt? Also würde das JA / Gericht mir das negativ auslegen?    Dankeschön nochmal für Ihre Hilfe! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen, interessiert das niemanden. Das Jugendamt/ Gericht vertritt grds. die Ansicht, das altersgemäß angemessener Umgang wichtig für das Kind ist. Über dieser bei Ihnen vorliegt, kann ich nicht sagen. Liebe Grüße NB


Ani123

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Sie lassen sich vom Kindsvater erpressen.  Er kann viel reden, die praktische Umsetzung ist oft anders. Sie sollten zum Jugendamt gehen und ihre Situation schildern. Erzählen Sie, dass der Kindsvater sie erpresst. (Am besten alles als Kopie mitnehmen was das beweist.) Schildern sie, dass sie ihm den Kontakt nicht verbieten möchten, allerdings zweifeln, dass er das auch machen würde, wenn sie der Erpressung stattgeben.  Nehmen sie alle Unterlagen als Kopie mit die zur Berechnung des Unterhalts wichtig sind. Vermutlich wird der Kindsvater freiwillig nicht alles angeben um damit den Unterhalt zu mindern. Sollten Unterlagen noch bei ihnen liegen fotografieren sie diese ab. Der Kindesunterhalt ist für das einzelne Kind. Dabei ist irrelevant ob sie den finanziell brauchen. Wenn nicht können sie ihn sparen und dem Kind z. B. mit der Volljährigkeit übergeben.  Vielleicht steht ihnen auch noch Trennungsunterhalt zu.  Lassen Sie nicht zu, dass der Kindsvater sie erpresst. Unterbrechen Sie es sofort.  Bis es zum Wechselmodell kommt muss der Kindsvater die Bereitschaft zeigen, dass er mehr Umgang möchte. Hinzu kommt, dass er den Umgang umsetzt. Es gab schon öfter den Fall, dass das Wechselmodell genannt wird als Druckmittel. Wenn es darum geht das einzufordern passiert nichts mehr.  Am besten lassen sie sich von einem Anwalt beraten. Das sollte nicht der vom Kindsvater sein. Sie werden diesen brauchen um alles rund um die Kinder und Scheidung zu regeln.


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