Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anschlussfrage Umgang

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anschlussfrage Umgang

Banini

Vielen Dank für ihre Antwort (siehe unten), das hilft mir sehr.   Ich habe gleich noch eine Anschlussfrage: Würde das Gericht ihm dieses jedes 2. Wochenende + evtl. einen Tag unter der Woche auch zusprechen, obwohl ich mich vor der Trennung um alles, was das Kind betrifft, allein gekümmert habe, er extrem aggressiv (aber kein Schlagen) ist und er mit mir nicht ohne Beleidigungen und Drohungen kommuniziert? Er hat mich zudem rausgeschmissen, sodass ich mit meiner Tochter bei meinen Eltern unterkommen musste. (Ich kann alles davon nachweisen, auch durch Zeugen.) Danke!!! 


Hallo, das eine betrifft die Paarebene, das andere die Elternebene. Wenn es für Sie zu schlimm ist, kann auch jmd anderes die Übergabe machen, zB Ihre Eltern. Wenn Sie eine KIndeswohlgefährdung fürhcten, kann beantragt werden, dass der Umgang mit Begleitung (zB Jugendamt) statfindet. Die Mutter ist beim Umgang nicht dabei. Liebe Grüße NB


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