Muss der AG der Freistellung oder der vorübergehenden Stundenkürzung zustimmen, wenn man auf Grund fehlender/nicht ausreichender Betreuungszeiten der Prösenzpflicht nicht/nicht voll nachkommen kann?
Oder darf er bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden der Arbeitszeit kündigen/die Kündigung einfordern?
Die Betreuung an den GS ist ja nach wie vor vielerorts nur als Notbetreuung möglich, wobei eben oft nur eine begrenzte Anzahl an Kindern betreut werden kann.
In den Kitas wird auch oft nicht der volle Tag abgedeckt. Viele Eltern werden ja trotz Kita-Öffnung und Schule dennoch der Prösenszpflicht nicht/nicht voll nachkommen können.
von
cube
am 22.05.2020, 09:52
Antwort auf:
Muss AG einer Freistellung/Stundenkürzung zustimmen bei fehlender Betreuung?
Hallo,
ja, aber es gilt der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn".
Um bis zu sechs Wochen Kinderbetreuung zuhause zu überbrücken, gibt es seit 30. März die Möglichkeit des Lohnersatzes (§ 56 Abs. 1a IfSG): Er beträgt 67 Prozent des Nettoverdiensts, maximal 2.016 Euro pro Monat .
Folgende Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein:
- Sie haben mindestens ein Kind unter zwölf Jahren,
- Sie haben keinen Anspruch auf eine Notbetreuung Ihres Kindes oder eine andere Möglichkeit der Betreuung durch ein Familienmitglied und müssen es deshalb zuhause selbst betreuen,
- Sie können deswegen nicht arbeiten und erleiden einen Verdienstausfall und
- Sie erhalten kein Kurzarbeitergeld
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2020