Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Freistellung während der Arbeitszeit für Termine beim Frauenarzt innerhalb der Schwangerschaft. Ich arbeite Teilzeit und versuche meine Vorsorgetermine wenn möglich immer außerhalb der Arbeitszeit zu legen was auch gut klappt. Nun ist es so, dass ich Komplikationen habe und morgen bspw. außerplanmäßig zum FA muss weil man es sich zwingen anschauen muss.  Wie ist es mit diesen "Notfallterminen". Diese sind da sie ja auch spontan sind nicht wirklich verlegbar und insbesondere weil sie dringend sind.  Fallen diese auch unter § 7 Abs. 1 MuschG oder nur Vorsorgeuntersuchungen.  Viele Grüße