Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit erneute Freistellung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit in Elternzeit erneute Freistellung

TiLiJo2020

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Guten Tag Frau Bader, Ich habe um Juli 2020 Zwillinge entbunden. Habe bis 2026 Elternzeit beantragt und arbeite seit Juli 2022 bereits wieder in Teilzeit. Nun möchten wir umziehen und da wir vermutlich keinen Kindergarten Platz bekommen, möchte ich mich gerne ab Juli wieder Freistellen lassen. Ist dies möglich? Gibt es bestimmte Fristen oder kann mein Arbeitgeber dies ablehnen? Mit besten Grüßen Tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können mit den vertraglichen bzw. gesetzlichen Fristen die Teilzeit in Elternzeit kündigen. Bitte achten Sie auf die Formulierung damit Sie nicht aus Versehen den Hauptvertrag kündigen. Liebe Grüße NB


Suomi

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Du musst Deinen Teilzeit-Vertrag kündigen (also nur die Teilzeit während der EZ). Das ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch. Sprich doch mit Deinem AG, ob ihr eine gemeinsame Lösung findet. Oder vielleicht findet ihr noch eine Tagesmutter als Übergang?


TiLiJo2020

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Und wie wäre es, wenn ich komplett Kündige, würde mir nach einer 3 monatigen Sperre dann Arbeitslosengeld zustehen? Weil ich prinzipiell generell eigentlich nicht wieder zu meinem Arbeitgeber zurückkehren möchte, kann durch den Umzug.


Suomi

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ALG1 bekommst Du aber nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Deine Kinder betreut sind .


MamaausM2

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Und wenn du kündigst hast du keine Elternzeit mehr. Und musst dich um deine Krankenversicherung kümmern, sollte eine Familienversicherung nicht möglich sein


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