Stutti
Guten Tag, ich würde während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Hierbei stellt sich mir die Frage, ob man in der Teilzeitbeschäftigung in der EZ Anspruch auf unbezahlte Freistellung hat. Vorab schon einmal vielen Dank! Viele Grüße Stutti
Hallo, ??? Sorry, verstehe die Frage gar nicht Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Versteh ich nicht! Du bist vom Job freigestellt (Elternzeit), willst darin eine Beschäftigung vereinbaren, von der du dich freistellen lassen willst? Bleib doch in Elternzeit... Geld gibts doch so oder so nicht! Gruß Sabine
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