Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderkrankengeld und unbezahlte Freistellung trotz vorheriger Arbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderkrankengeld und unbezahlte Freistellung trotz vorheriger Arbeit

Leia Organa Solo

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Guten Tag,  ich sollte diese Frage nochmal stellen:  ich hätte deine eine Frage: Ich bekam während der Arbeit einen Anruf aus der Kita: mein Kind ist krank.   Ich verlasse daraufhin die Arbeit und fahre mit meinem Kind zum Arzt.  Dieser stellte mir eine "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld für die Erkrankung eines Kindes" für den Tag an dem ich noch gearbeitet habe und die anderen 3 Tage aus.  Jetzt ist meine Frage: Bekomme ich auch Kinderkrankengeld für den Tag wo ich 2 Stunden gearbeitet habe?  Mein Arbeitgeber hat diesen Tag nicht an die KK gemeldet nur die andern 3 Tage.  Ich muss jetzt auch die Stunden die ich nicht gearbeitet habe nacharbeiten. Also mit meinem Stundenkonto ausgleichen.    Der §616 BGB ist bei mir ausgeschlossen.    Ich bekam die 2 Stunden bezahlt und die rechtlichen 5 Stunden sind Minusstunden.  Es wurde einfach behandelt wie ein Tag an dem ich einfach eher gegangen bin   Habe ich hier also Pech, da ich 2 Stunden arbeiten war?      Oder bekomme ich für den Tag eine unbezahlte Freistellung und bekomme dann Kinderkrankengeld?  vielen Dank für die Hilfe. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Arzt hat Sie schon für den angefangenen Arbeitstag kinderkrank geschrieben. Damit sehe ich es anders herum als der AG. Ich würde die bereits gearbeiteten Stunden dem Arbeitskonto gutschreiben und den Tag als Kinderkrank verbuchen. Da Sie aber nur eine sehr begrenzte Anzah an Kinderkranktagen haben, ist es vllt sogar besser, wenn der Tag nicht mitzählt. Liebe Grüße NB


Leia Organa Solo

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Guten Tag,    das mit den wenigen Tagen weiß ich.  Aber wenn ich als Arbeitnehmer mich doch dafür entscheide diesen Tag auch zu nehmen, kann doch mein Arbeitgeber diesen Tag nicht einfach nicht beachten oder?    Vg


minnie_74

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Problem wird die Umsetzung sein, da der Gesetzgeber es anders vorsieht: Können Eltern auch halbe Kinderkrankentage nehmen? Das Kinderkrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die gesetzlich Krankenversicherte für (einzelne) Arbeitstage bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. Die gesetzliche Regelung sieht einen Anspruch für die unbezahlte Freistellung für einzelne Arbeitsstunden oder halbe Tage nicht vor. Quelle:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/faq-kinderkrankengeld Damit besteht oft ein Problem,  andere Angaben in die Software zur Gehaltsabrechnung einzutragen.    Viele Grüße   


Leia Organa Solo

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Also mit der Gehaltssoftware von Datev wird der Tag komplett freigestellt, die Daten an die KK gemeldet und die geleisteten Stunden auf das Stundenkonto geschrieben.    Mit dem Ministerium für Gesundheit und dem Ministerium für Arbeit und Soziales habe ich schon telefoniert.  Sogar die fanden das merkwürdig. Die meinten auch das eine Arbeitgeber einen dann komplett freistellt, das der Kk meldet und dann die Stunden gutgeschrieben werden.    Ich sollte da aber nochmal eine Mail hin schrieben. Auf die Antwort warte ich noch.    Das habe ich auf einer Anwaltsseite gefunden:    Sonderfall: Nur stundenweises Fernbleiben von der Arbeit / Teilkinderkrankengeld Wenn der Elternteil nur einen Teil des Tages, also stundenweise der Arbeit fernbleibt, besteht ein Kinderkrankengeldanspruch für den Teil des Tages. Wird ein Teilkrankengeld bezogen, wird dieser Tag bei den Höchstgrenzen des Anspruchs eingerechnet, d.h. es wird ein „Kinderkrank-Tag“ nach § 45 SGB V „verbraucht“. Wenn kein Teilkrankengeld bezogen wird, findet keine Anrechung auf die Höchstbezugsdauer statt. Dann geht kein „Kinderkrank-Tag“ weg.   https://kanzlei-klostermann.de/erkranktes-kind/


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