Kerstl1
Sehr geehrte Fr. Bader, Ich bin ich EZ und kümmere mich um das gemeinsame Kind. Wie verhält es sich, wenn das Kind krank wird und Betreuung benötigt ich selbst aber auch krank und somit eigentlich "außer Gefecht" bin. Kann in diesem Falle mein Mann sich in der Arbeit als "Kind-krank" melden? Herzlichen Dank.
Hallo, es muss nachgewiesen werden, dass Sie das KInd nicht betreuen können. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Ja, wenn keine andere Person im Haushalt zur Verfügung steht. Evtl. muss er dies mit einer Krankschreibung deinerseits nachweisen.
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