Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderkrankengeld, trotz vorheriger Arbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kinderkrankengeld, trotz vorheriger Arbeit

Leia Organa Solo

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Guten Tag,  ich hätte deine eine Frage: Ich bekam während der Arbeit einen Anruf aus der Kita: mein Kind ist krank. Ich verlasse daraufhin die Arbeit und fahre mit meinem Kind zum Arzt.  Dieser schriebt mich für den Tag und drei weiter Tage krank.  Jetzt ist meine Frage: Bekomme ich auch Kinderkrankengeld für den Tag wo ich 2 Stunden gearbeitet habe?  Mein Arbeitgeber hat diesen Tag nicht an die KK gemeldet nur die andern 3 Tage.  Ich muss jetzt auch die Stunden die ich nicht gearbeitet habe nacharbeiten. Also mit meinem Stundenkonto ausgleichen.    Der §616 BGB ist bei mir ausgeschlossen.    Oder habe ich hier Pech, da ich 2 Stunden arbeiten war?    vielen Dank für die Hilfe. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte die Frage noch mal neu stellen mit der Information, wie er denn diesen Tag abgerechnet hat. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Wenn du selber krankgeschrieben bist ("...Dieser schriebt mich für den Tag und drei weiter Tage krank")  bekommst du doch kein Kinderkrankengeld...


mamavonbaby

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vermutlich hat sie sich nicht 100% eindeutig ausgedrückt... und es sollte heißen: der Arzt hat die "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankngeld für die Erkrankung eines Kindes" auch für den Tag wo sie eigentlich auf arbeit war und drei weitre Tage aufgeschrieben.


Leia Organa Solo

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Ich habe mich hier falsch ausgedrückt ich wurde für die Tage Kindkrank geschrieben. Also mein Kind wurde krankgeschrieben. 


Leia Organa Solo

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Ich hatte mich hier falsch ausgedrückt.  Der Arzt hat mir die "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankngeld für die Erkrankung eines Kindes" für den Tag an dem ich gearbeitet habe und die anderen drei Tage. 


JoMiNa

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Hast du denn deinen AG gefragt, ob er den einen Tag noch zusätzlich als kindkrank melden kann? Vielleicht war es einfach ein Fehler? Oder vielleicht wollte er der AG dir auch einen Gefallen tun, dass du einen Kindkrank-Tag weniger hast und damit auch weniger Gehaltseinbußen? Bei Kindkrank dürfen jedenfalls nur ganze Tage gemeldet werden, soweit ich weiß.


Leia Organa Solo

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Hi JoMiNa,  mein Arbeitgeber meldet das nicht und hat auch wohl aus seiner Sicht keinen Fehler gemacht.    Mein Arbeitgeber beruft sich auf das hier vom Gesundheitministerium:  Können Eltern auch halbe Kinderkrankentage nehmen?  Das Kinderkrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die gesetzlich Krankenversicherte für (einzelne) Arbeitstage bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. Die gesetzliche Regelung sieht einen Anspruch für die unbezahlte Freistellung für einzelne Arbeitsstunden oder halbe Tage nicht vor.   und deshalb gewährt er mir nicht die Freistellung und auch nicht das Kinderkrankengeld. 


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