X3nja
Hallo. folgende Situation, als mein Sohn (3j) am 09.12 - 13.12 krank wurde ist mein Partner mit ihm zum Arzt, dieser hat den kleinen direkt krankgeschrieben weil er eine schwere Hals Entzündung hatte. ich selber war zu dem Zeitpunkt nur ein paar Tage vor errechneten Termin für das zweite Kind. Also konnte ich die Betreuung meines großen nicht selber übernehmen. babysitter 1 der geplant war für die Geburt fiel aus da sie im Krankenhaus war wegen ner Lungenentzündung. babysitter 2 fiel aus da sie selbst mit Fieber im Bett lag, meine Familie wohnt zu weit weg. Kindsvater haben wir keinen Kontakt zu. also blieb nur mein Partner, jetzt sagt aber seine Krankenkasse, das er kein Anrecht darauf habe. Aber ich hab ja meinen Sohn nicht betreut. Dies hat mein Partner zu 100% übernommen. Da ich selber auch am 11.12 ins Krankenhaus musste war das auch gut so 😅 was können wir tun ?
Hallo, Ich lese es so, dass keine Ehe besteht u er auch nicht der Vater ist. Dann könnte man nur als Haushaltshilfe abrechnen, Kind krank geht nicht. Liebe Grüße NB
SuJam
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
Ani123
Ist ihr Partner der Vater von ihrem Sohn? Wenn ja stehen ihm 15 Tage Kind-krank zu. Hat er diese bereits 2024 genutzt stehen ihm keine weiteren zu. In dem Fall müsste die Krankenkasse nicht zahlen. Ausnahme: Es wurde festgelegt,dass er ihre Kind-krank-Tage übernimmt. So etwas sollte frühzeitig vorab geklärt werden,ob die Krankenkassen da mit machen (besonders wenn es verschiedene Krankenkassen sind). Wenn er nicht der Vater des Kindes ist hat er keinen Anspruch auf Kind-krank. In ihrem Fall hätte es sein können, dass ihnen eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse hätte verschrieben werden können. Besonders ab dem 11.12., weil sie ab da im Krankenhaus waren. Da sie so kurzfristig vermutlich keine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bekommen hätten, hätten sie nach Absprache mit der Krankenkasse die Option gehabt selbständig jemanden zu suchen. In dem Fall hätte ihr Partner die Aufgabe übernehmen können. Sein Arbeitgeber hätte für den Zeitraum kein Gehalt gezahlt. Ihre Krankenkasse hätte einen Teil davon übernommen. Es wären keine hundert Prozent gewesen. Vielleicht erklärt sich ihre Krankenkasse aus Kulanz bereit nachträglich zu zahlen. Evtl. bekommen sie nachträglich die Haushaltshilfe verschrieben (zumindest für ab den 11.12.). Seine Krankenkasse hat Recht. Sie müssen nicht zahlen wenn es nicht sein Kind ist. Der Arbeitgeber hat ihm bereits aus Kulanz für die Zeit unbezahlt freigestellt. Vielleicht besteht die Chance nachträglich Urlaub zu nehmen? Im schlechtesten Fall, so wie es aktuell ist, wird er kein Gehalt bekommen und keine Ersatzleistung. Es werden 5 Tage ohne Geld für ihn sein.
X3nja
Hallo, der kindsvater von meinem großen hat kein Sorgerecht und interessiert sich null für sein Kind. dahwr hat ja mein Partner die Betreuung des kranken Kindes übernommen.
Sternenschnuppe
Dein Partner steht aber in keinerlei rechtlichen Verbindung zu dem Kind. Er hat keinen Anspruch.
misses-cat
Ich gehe davon aus das du und dein Partner nicht verheiratet seit , für Stiefkinder ist Kind krank möglich dafür muss das Kind auch nicht adoptiert sein. So hat dein Partner keinen Anspruch
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