minima4
Guten Tag Frau Bader, mein Sohn (13 J.) hat sich sein Bein gebrochen und Gips (notversorgt in der Notaufnahme). Nun hat er noch einen Termin beim Chirurgen. Dieser fällt in meine Arbeitszeit. Ich bat meinen Chef um Freistellung oder Nehmen meiner Überstunden für diesen Termin. Obwohl kein triffiger Grund vorliegt, genehmigt er es nicht und besteht auf permanente Anwesenheitspflicht meinerseits. Einen Termin außerhalb meiner Arbeitszeit gibt es nicht und auch niemanden der meinen Sohn begleiten könnte. Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer bei solcherlei Anliegen, also Betreuung Kind wenn über 13 Jahre? Gibt es hier rechtlich wirklich gar keine Möglichkeit, wenn der Arbeitgeber sich querstellt? Danke und beste Grüße
Hallo, das ist wirklich blöd vom AG, ich wette, der hat keine KInder. Also, schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, ob § 616 BGB abgedungen (=ausgeschlossen) ist. Ansonsten berufen Sie sich darauf. Wenn der ausgeschlossen ist, gibt es keine gesetzl. Grundlage auf Freistellung. Liebe Grüße NB
Pamo
Ohne Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten kann das Kind nicht zum Chirurgen. Es ist ungewöhnlich, dass sich der AG hier querstellt. Vielleicht gibt es hier eine Vorgeschichte, einen voran gegangenen Konflikt, der zu so einer Reaktion führt? Dann kann man das irgendwie aufarbeiten? Kann bis dahin nicht der Vater oder ein anderes Familienmitglied mit Vollmacht mit dem Jungen zum Arzt gehen? Wenn es keine Einigung gibt, würde ich ernsthaft einen Jobwechsel erwägen. Bis dahin schriftlich bei der Personalstelle (Chef in CC) melden, dass du dich aufgrund eines nicht verschiebbaren Arzttermins am Tag X von der Zeit Y bis Z von der Arbeit abmelden musst. Eine Abmahnung deshalb wird nicht durchgehen.
Pamo
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html#:~:text=%C2%A7%20616%20Vor%C3%BCbergehende%20Verhinderung,an%20der%20Dienstleistung%20verhindert%20wird.
minima4
Liebe Pamo, danke für die Antwort. Zum Vorgesetzten: Ja, leider ist die Reaktion nicht nachvollziehbar, aber leider in der Firma auch mit anderen Kollegen an der Tagesordnung. Über kurz oder lang natürlich keine gesunde Arbeitsatmosphäre. Personalabteilung gibt es leider nicht. Es gibt nur den einen Chef. Für den Moment wollte ich rechtliche Klarheit bzgl. des Facharztbesuchs und ob ich diesen nur "anmelden kann" oder auf die Zustimmung des AGs angewiesen bin. Jemand anderes kann leider nicht einspringen. Viele Grüße!
Pamo
Die Logik gebietet, dass du nicht auf seine Kooperation angewiesen sein *kannst*! Wenn bspw dein Kind in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und du zur Blutspende ins KH musst: Sowas lässt man nicht genehmigen, das teilt man kurz mit und fertig. Wenn der AG der Meinung ist, dass du so was vorher beantragen musst und er das ablehnen darf, dann, fehlt bei ihm etwas im Oberstübchen. Ich würde mir einen AG ohne so eine gravierende Macke suchen.
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