Beschäftigungsverbot in der Pflege

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot in der Pflege

Hallo Frau Bader,  ich bin aktuell in der 12. Woche schwanger, ich arbeite als Pflegefachkraft in einem Altenpflegeheim.  Ich habe meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft Mitte Januar mitgeteilt, erst hieß es ich gehe ins Beschäftigungsverbot, einen Tag später wurde ich angerufen, ich werde doch nicht ins Beschäftigungsverbot geschickt da im März der Anbau eröffnet werden soll und sie mich als Fachkraft brauchen.  Das Problem was ich mit dieser Sache aber habe, ist dass meine Kollegin 5 Wochen vorher ins BV geschickt wurde. Diese ist auch als Pflegefachkraft auf dem selben Wohnbereich tätig.  Dazu sind inoffiziell Aussagen gefallen wie "Sie spricht zu schlecht Deutsch, wir können sie im Büro nicht gebrauchen weil wir zu viel hinterher kontrollieren müssen", offiziell möchte man sich mir gegenüber nicht äußern.  Ich werde aber auch nicht im Büro eingesetzt, ich arbeite weiterhin in der Pflege am Bewohner.  Ich fühle mich unfair behandelt und würde nun gerne wissen ob dies so rechtens ist und ob ich irgendwelche Möglichkeiten hätte dagegen vorzugehen?    Vielen Dank im Voraus 

von denisemaxime am 28.02.2024, 17:21



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Pflege

Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Grundsätzlich hat der AG das Recht, Sie umzusetzen ins Büro (auch wenn er das mit der anderen Mitarbeiterin nicht gemacht hat).  Die zu klärende Frage ist also, ob Sie die jetzige Tätigkeit ausüben dürfen (sonst Umsetzung) und nicht, ob Sie ein BV bekommen müssen weil die Kollegin auch eines bekommen hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.02.2024



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Pflege

Du solltest dich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. 

von Himbeere2008 am 28.02.2024, 18:49



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