denisemaxime
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in der 12. Woche schwanger, ich arbeite als Pflegefachkraft in einem Altenpflegeheim. Ich habe meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft Mitte Januar mitgeteilt, erst hieß es ich gehe ins Beschäftigungsverbot, einen Tag später wurde ich angerufen, ich werde doch nicht ins Beschäftigungsverbot geschickt da im März der Anbau eröffnet werden soll und sie mich als Fachkraft brauchen. Das Problem was ich mit dieser Sache aber habe, ist dass meine Kollegin 5 Wochen vorher ins BV geschickt wurde. Diese ist auch als Pflegefachkraft auf dem selben Wohnbereich tätig. Dazu sind inoffiziell Aussagen gefallen wie "Sie spricht zu schlecht Deutsch, wir können sie im Büro nicht gebrauchen weil wir zu viel hinterher kontrollieren müssen", offiziell möchte man sich mir gegenüber nicht äußern. Ich werde aber auch nicht im Büro eingesetzt, ich arbeite weiterhin in der Pflege am Bewohner. Ich fühle mich unfair behandelt und würde nun gerne wissen ob dies so rechtens ist und ob ich irgendwelche Möglichkeiten hätte dagegen vorzugehen? Vielen Dank im Voraus
Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Grundsätzlich hat der AG das Recht, Sie umzusetzen ins Büro (auch wenn er das mit der anderen Mitarbeiterin nicht gemacht hat). Die zu klärende Frage ist also, ob Sie die jetzige Tätigkeit ausüben dürfen (sonst Umsetzung) und nicht, ob Sie ein BV bekommen müssen weil die Kollegin auch eines bekommen hat. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Du solltest dich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, am 12.12.2012 habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich in der 8. Woche schwanger bin, da ich die erste Schwangere Fachkraft in unserer Pflegeeinrichtung bin, musste die Personalstelle erst mal Rücksprache mit dem Betriebsarzt halten. Gestern, am 17.12.12, bekam ich einen Anruf von der Personalabteilung, dass mir mit sof ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe heute erfahren das ich schwanger bin und durch meinen Frauenarzt direkt ein absolutes Beschäftigungsverbot erhalten, da ich in der Tiermedizin arbeite. Ich Pflege momentan meinen Großvater privat zu Hause darf ich das im Beschäftigungsverbot weiter machen? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Ich arbeite in der ambulanten Pflege 130std im Monat. Ich habe vor meine Tochter nach der entbindung zu stillen,und dann nach den 8wochen wieder arbeiten zu gehen, weil mein mann in elternzeit gehen wird. Jetzt habe ich vom still beschäftigungsverbot erfahren würde es evtl auch auf mich zu treffen?
Hallo... Ich arbeite als Helferin in der ambulanten Pflege und bin in der 15 Woche schwanger. Ich habe meinen Chef bereits vor einigen Wochen über die Schwangerschaft informiert. Nun ist es ja so,dass man laut Mutterschutzgesetz bestimmte Sachen nicht mehr machen darf,z.B. spritzen usw. Daran wird sich gehalten. Aber wie sieht es aus mit Klienten ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang