Bin andi
Hallo, Ich arbeite in der ambulanten Pflege 130std im Monat. Ich habe vor meine Tochter nach der entbindung zu stillen,und dann nach den 8wochen wieder arbeiten zu gehen, weil mein mann in elternzeit gehen wird. Jetzt habe ich vom still beschäftigungsverbot erfahren würde es evtl auch auf mich zu treffen?
Hallo, man muss unterscheiden: Ein Still-BV erhält man, wenn Gefahr für die MIlch auf der Arbeit besrteht (Chemielabor, Atomkraftwerk). Anspruch auf Still-Pausen hat davon unabhängig jede Mutter, die stillt, bis zum 1. Geb. des Kindes. Hier sagt § 7 MuSchG: Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ein still BV gibt es nur, wenn du arbeitest was deine Milch gefährlich macht. Im labor zum Beispiel. Aber nicht, wenn du dein Kind stillen willst. Logisch dann würden es ja alle machen
misses-cat
Nein sicher nicht ausser vielleicht ihr fahrt von der ambulanten Pflege die Gegend um Tschernobyl an
mellomania
Nein. Stillpausrn stehen dir zu. Mehr natürlich nicht. Das gilt nur für Frauen, die im Labor mit giftigen Stoffen arbeiten die die Milch giftig oder ungenießbar machen.
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