Frage: Kinderkrankengeld

Hallo Frau Bader, gibt es eine gesetzliche Frist, an die sich mein Arbeitgeber halten muss, wenn es um die Meldung der Höhe des Verdienstausfalls an die KK geht, damit diese dass mir zustehenden Kinderkrankengeld berechnen kann? Mein Arbeitgeber benötigt im Schnitt 3,5 Monate um der KK den Verdienstausfall zu melden - so lange muss ich auf mein Geld warten (die Kinderkranktage werden mir aber sofort vom Gehalt abgezogen). Auch auf Mahnungen von mir und der KK wird nicht reagiert - Begründung ist, dass meine Kinder zu oft krank wären und der Personalsachbearbeiter die Übersicht verliert. Ich soll Verständnis dafür haben. Muss ich das so hinnehmen?

von SandraRe am 11.01.2024, 16:59



Antwort auf: Kinderkrankengeld

Hallo, nicht mein Thema, aber Sie müssen wohl die KK informieren: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/krankheit-des-beschaeftigten-1-pflichten-des-beschaeftigten_idesk_PI13994_HI2977740.html Fragen Sie dort mal nach. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2024



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