Ich habe gelesen, der Arbeitgeber müsse für Schwangerschafts-bedingte Arzttermine, die sich nur innerhalb der Arbeitszeit realisieren lassen, freistellen und dürfe nicht verlangen, daß die Zeit nachgearbeitet wird. Stimmt das - und was ist ggf. die gesetzliche Grundlage dafür? Und wie muß dem Arbeitgeber (wem? wohl der Personalabteilung?) nachgewiesen werden, daß der Arzttermin nur innerhalb der Arbeitszeit realisiert werden kann? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Arbeitgeber dennoch eine Nacharbeitung der Stunden verlangt (bzw. einfach die Zeit des Arzttermins als Unterstunden wertet)? Ich habe große Zweifel, daß eine Freistellung an meiner Arbeitsstelle glatt durchgeht. Bisher habe ich alles mit Überstunden abgedeckt (oder außerhalb die Arbeitszeit legen können). Ich bin in einer gynäkologischen Gemeinschaftspraxis (bzw. vermutlich Inhaberin + Angestellte). Nun wurde mir von der "Angestellten" gesagt, ich *solle* den Folgetermin aus inhaltlichen Gründen bei der anderen Gynäkologin wahrnehmen... und zeitlich gehe das in der von ihr bestimmten Woche nur während meiner Arbeitszeiten, zumal jene andere Gynäkologin danach drei Wochen im Urlaub sei. Ich verstehe das so, daß der Termin also nicht nachgearbeitet werden muß (die Wegezeit schon, ist klar). Was "brauche" ich, um Vorgesetzte / Personalabteilung davon zu überzeugen? :-) Vielen Dank.
von auf der Reise am 17.06.2023, 22:30