Sadyra40
Hallo Frau Bader, Mein Sohn ist am 12.08.21 geboren. 4 Wochen danach haben wir den kompletten Antrag für Elterngeld zum Amt geschickt. Die Elterngeldstelle bestätigte dem Empfang am 06.10.21 In diesem Schreiben wurde uns mitgeteilt das die Bearbeitung bis zu 12 Wochen dauert. Heute nach 17 Wochen immer noch keinen Bescheid oder Geld. Ich habe per Email nachgefragt und da bekomme ich nur die Aussage das mein Antrag immer noch nicht in Bearbeitung ist und noch einige Zeit dauern kann. Aktuelle KW ist wohl 37. Nun meine Frage. Wie sieht es rechtlich aus? Kann ich was machen das es schneller geht? Mir steht so langsam das Wasser bis zum Hals und ich habe 2 Kinder. Rechtlich bin ich gut versichert. Freue mich auf eine Antwort Ihrerseits. Vg
Hallo, Untätigkeitsklage kann man nach 3 Mo. einreichen, § 75 Abs 2 VwGO. Ich würde denen per Einschreiben eine Frist von 3 Wo. setzen und mit der Untätigkeitsklage nach Ablauf drohen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Auch ohne Corona (und dem damit verbundenen Ausfall von Mitarbeitern) hat einer meiner EG-Anträge schon über 4 Monate gedauert. Die Bearbeitungsfristen muss man mit einkalkulieren.
Dojii
Untätigkeitsklage kann meines Wissens erst nach 6 Monaten eingereicht werden, von daher liegen 17 Wochen leider noch voll im gesetzlichen Zeitrahmen.
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