Cissie
Sehr geehrte Frau Bader, ich erhalte den Höchstbetrag an Elterngeld, 1800 €, hatte ganz normal 8 Wochen nach Geburt den Mutterschutz. Ich möchte mein Erziehungsjahr auf 2 Jahre aufteilen. Laut Elterngeldstelle sei das nicht möglich, ich könnte maximal splitten, also 20 Monate Elterngeld beziehen. Habe ich einen Denkfehler, wenn ich bei dem Maximalsatz auf insgesamt 18000€ komme? Es wären doch 10 Monate a 1800 . Mir wurde für 21 Monate EG bewilligt, die ersten 2 natürlich nichts wegen MuSchu und dann aber nur 19 statt 20 Monate 900 € monatlich, sprich 17100 €. Habe ich eine Denkfehler? Danke
Hallo, es kann sein, dass der Mutterschutz, wenn es ein Früchtchen war oder zu spät gekommen ist in den dritten Monat mit hinein geht und man dann entsprechend weniger Elterngeld erhält. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wann genau ist Dein Kind denn geboren und wann ist laut Bescheid die letzte Auszahlung der 900€? Kam es früher als geplant oder später ?
Felica
Kann passieren wenn der Mutterschutz sich verschiebt. Mutterschutz vor Geburt sind ja mindestens 6 Wochen, nach Geburt mindestens 8 Wochen. Kommt Kind dann nicht am ET, kommt es zu Verschiebungen. Dann kann es passieren das der Mutterschutz bis in den 3ten Lebensmonat rein rutscht. Damit kann der dann auch nicht mehr geteilt werden. 3ter Monat ist immer ein gefährlicher Bereich weil den viele bei der Planung nicht so im Blick haben. Also am besten da mal schauen ob es daran liegen könnte. Mein Vorschlag wäre, dann den 3ten auch nicht zu teilen, sondern erst ab dem 4ten. Würde mir das mit den teilen eh überlegen. Denn du kannst problemlos 2 Jahre EZ nutzen, aber EG nur auf ein Jahr auszahlen lassen. Bei euch wäre das wohl vor allen dann sinnvoll mit dem splitten wenn Steuererleichterung, sonst bringt es kaum Vorteile. Ich gehe mal davon aus du planst nicht im ersten Jahr zu arbeiten und musst dich auch nicht wegen Krankenversicherung sorgen. In den beiden Fällen ist teilen sinnvoll. Zudem wenn das 2te Kind zeitnah geplant ist, dann langt es aber 2 Monate zu teilen. Den mehr wie 14 Monate werden beim nächsten Kind eh nicht berücksichtigt.
Cissie
Danke euch, dann wird es was mit dem 3. Monat zu tun haben, weil er 2 Wochen früher geholt wurde. Mir wurde für LM 01 und 02 0 € berechnet, für LM 03 1335,38 wegen Geschwisterbonus für knapp 3 Monate, weil die Große noch unter 3 war. Dann für LM 04 bis LM 21 je 900 € . Ich komme so nicht auf die 18000 € von denen ich dachte, dass es sie gäbe. Ich habe mit 22 Monaten gerechnet. Wenn der 3. nicht gesplittete werden kann, sollten es dann nicht da 1800 € sein? Wir splitten, weil mein Mann noch studiert und ich bei dem Kleinen sein möchte 2 Jahre. Er hat kein Einkommen und wir leben eigentlich vom Ersparten. Ich hatte ja ein hohes Gehalt. Daher muss ich die Krankenkasse auch als freiwillig gesetzlich Versicherte selbst zahlen. Mit dem Geschwisterbonus habe ich nicht gerechnet. Andererseits sind mir bei der Abgabe vom Antrag 818 € bis er 2 wird ab dem 3. Lebensmonat monatlich veranschlagt worden. D. h. 22 Monate, damit 18000 €. Mein Freund hatte die 2 Partnermonate mit dem Mindestsatz, weil er kein Einkommen hat. Haben wir jetzt was falsch gemacht und Geld vermurkst? Ich kann ja die 2 Jahre nehmen, weil wir es uns leisten können, aber es ist nicht so, dass wir jetzt sehr viel über haben und gern verzichten. Danke
Felica
Ja, aber du wirst für den 3ten dann noch Mutterschutzgeld bekommen haben. rechne das mal mit dazu. Damit müsstest du auf über 18000 kommen. Das was du bekommen hast ist die Differenz welche übrig bleibt nach Abzug des Mutterschutzgeldes.
Cissie
Ja, das sollte hinkommen. Ich danke dir. Das ist ja doof. Da geht man verhältnismäßig länger vor der Geburt arbeiten, weil sie eher als geplant stattfindet und kriegt dann weniger EG, weil man verhältnismäßig zum errechneten ET eher wieder arbeiten muss. Ach man, damit habe ich nicht gerechnet. Ich danke dir, ich wette wenn ich heute bei der EG-Stelle jemanden erreicht hätte, hätte ich frustriert gar nicht verstanden.
Mitglied inaktiv
So darfst du das nicht sehen Du hast doch länger ein höheres Mutterschaftsgeld erhalten. Elterngeld soll ja den *Verlust* ausgleichen den du bekommst, weil du dein baby betreust
Rotkehlchen
Saarlandmami2, du hast ja Recht, aber emotional verstehe ich Cissie total! Bei einer Freundin von mir musste die Tochter sogar acht Wochen vorher geholt werden. Und zu all den Sorgen und dem Stress, die man eh mit einem Frühchen hat, durch die man den - wenn auch längeren - nachgeburtlichen Mutterschutz eh nicht so genießen kann, kommt dann noch hinzu, dass man früher als gedacht wieder arbeiten muss, ja auch entsprechend früher einen Kita-Platz braucht usw. Da kann ich schon verstehen, dass man das unfair findet...
luvi
Hallo, Ich bin auch eine Frühchen-Mama, allerdings 9 Wochen zu früh. Auch ich empfand es als sehr ungerecht. Aber leider sind die gesetzlichen Regelungen so. Die Nicht-Frühchen-Mamas argumentieren damit, dass man sogar mehr Geld bekommt durch den verlängerten Mutterschutz. Ich sehe aber gerade bei der Splittung des Elterngelds Nachteile, wenn der Arbeitsvertrag während der Elternzeit ausläuft. Während Mütter von Reifgeborenen 22 Monate Krankenversichert sind, wäre ich mit meinen 18 Wochen Mutterschutzzeit und gesplittetem Elterngeldbezug auf eine EZ mit Krankenversicherung von 20 Monaten gekommen. Ich hätte dann zum Arbeiten anfangen müssen, obwohl mein Kind durch die Frühgeburt erst einen Entwicklungsstand von ca. 18 Monaten gehabt hätte. Oder ich hätte mich freiwillig krankenversichern können, da wären aber die Vorteile durch die höhere Mutterschutzleistungen weg gewesen. Ein weiterer Nachteil den ich sehe, dass weniger Elterngeld Monate zwischen den Eltern aufgeteilt werden können, da bei Frühgeburt bis zu 4 Monate (18 Wochen) der Mutter zugerechnet werden können. Sorry, wenn das nicht ganz zum Thema passt. Ich wollte ausdrücken, dass ich deine Gedanken nachvollziehen kann und auch das Verständnis der anderen für die empfundene Benachteiligung wecken. LG luvi
Ähnliche Fragen
Wenn das Kind einer alleinerziehenden Mutter am 09.05.2008 geboren wurde, und sie den Betrag halbieren lässt um die Bezugszeit zu verdoppeln, bis wann bekommt sie dann das Elterngeld? Ab Geburt 28 Monate oder wird das auf 34 runter gekürzt? Und darf eine Mutter in der Bezugszeit auf 400 Euro Basis dazu verdienen? Wenn ja, wieviel Maximal und wi ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser 3. Kind ist Mitte Dezember 2012 geboren. Meine Frau hat bis Sommer 2012 als Erzieherin gearbeitert, ihr Zeitvertrag ist dann ausgelaufen. Sie war für einige Wochen Arbeitslos und seitdem im Mutterschutz. Sie wird sich vorrangig um die Versorgung unseres kleinen Sohnes und die beiden Großen kümmern und wird vorer ...
Hallo Frau Bader, Mein Sohn ist am 12.08.21 geboren. 4 Wochen danach haben wir den kompletten Antrag für Elterngeld zum Amt geschickt. Die Elterngeldstelle bestätigte dem Empfang am 06.10.21 In diesem Schreiben wurde uns mitgeteilt das die Bearbeitung bis zu 12 Wochen dauert. Heute nach 17 Wochen immer noch keinen Bescheid oder Geld. Ich hab ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen